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Letzte Änderung: 10.08.2010
Ist ein Stoff nicht in den Anhängen 1 und 2 der VwVwS genannt, so ist die Einstufung von der Wirtschaft eigenverantwortlich nach den Vorgaben in Anhang 3 der VwVwS vorzunehmen. Der Einstufer hat diese Einstufung zu dokumentieren und der
Dokumentations- und Auskunftsstelle wassergefährdende Stoffe im Umweltbundesamt,
Schichauweg 58,
12307 Berlin
Fax 030-8903-4233
E-Mail
zur Sammlung und Veröffentlichung zu übersenden. Die Dokumentation hat auf einem Formblatt zu erfolgen, das auf der Seite Downloads zur Verfügung steht. Es ist vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt die Dokumentation auch auf elektronischem Wege abzuwickeln.
Der Einstufer ist verpflichtet, Änderungen der dokumentierten Angaben der Dokumentations- und Auskunftsstelle unverzüglich mitzuteilen.