Der Fachbeirat
Die Mitglieder des Fachbeirates sind ausgewiesene Experten aus Bundes- und Landeseinrichtungen sowie Untersuchungsstellen der vom Vollzug der BBodSchV berührten Wirtschaftsbereiche und der gutachterlichen Praxis. Die Mitglieder des FBU werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berufen.
Der Fachbeirat stellt Erkenntnisse über fortschrittliche Bodenuntersuchungsverfahren und -methoden zusammen, veröffentlicht diese in der „Methodensammlung Feststoffuntersuchung“ (Methosa) und stellt die Gleichwertigkeit von Methoden und Verfahren nach § 25 BBodSchV fest. Mit der Veröffentlichung der Gleichwertigkeit im Bundesanzeiger durch das BMUV können diese rechtssicher im Geltungsbereich der BBodSchV eingesetzt werden. Der FBU gibt außerdem Empfehlungen zur Probenahme, Aufbereitung und Analyse von Bodenproben ab sowie zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit.
Der FBU ermöglicht so die Nutzung aktueller, leistungsfähiger Verfahren und trägt dazu bei, Defizite bei Bodenuntersuchungsverfahren aufzuarbeiten und qualitativ hochwertige Untersuchungsergebnisse zu erreichen.
Aufgaben
Der FBU hat vor dem Hintergrund von Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und BBodSchV zahlreiche Aufgaben. Zu den Hauptaufgaben gehört es, Erkenntnisse über die Anwendung von Verfahren und Methoden zusammenzustellen und deren Eignung festzustellen. Weiterhin gibt der FBU Empfehlungen zu Fragestellungen rund um Probenahme, Aufbereitung und Messung von Bodenproben ab.
Die zusammenfassende Beschreibung der Aufgaben lautet im Wortlaut der Regelung in § 25 BBodSchV: „Er (der FBU) hat die Aufgabe, Erkenntnisse über fortschrittliche Verfahren und Methoden, deren praktische Eignung zur Erfüllung der Anforderungen der §§ 10 bis 15 und des Abschnitts 4 gesichert erscheint, sowie über deren Anwendung zusammenzustellen. Zu diesem Zweck kann der Fachbeirat insbesondere
- Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Verfahren und Methoden zur Probenahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung sowie zur physikalisch-chemischen und chemischen Analyse aufstellen,
- die Gleichwertigkeit und praktische Eignung von Verfahren und Methoden zur Probennahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung sowie zur physikalisch-chemischen und chemischen Analyse allgemein feststellen und
- Empfehlungen zur Eignung von Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich der zulässigen Ergebnisunsicherheit von Verfahren und Methoden im Sinne der Nummern 1 und 2 abgeben.“
Aus Gründen der Rechtssicherheit werden die Untersuchungsmethoden und -verfahren in der BBodSchV mit starren Normverweisen angegeben. Da heißt, die Regelwerke werden explizit inklusive dem Ausgabestand genannt. Um dem fortschreitenden Stand der Technik oder variablen Untersuchungsbedingungen gerecht zu werden, wurde die Verwendung gleichwertiger Methoden und Verfahren in § 24 Absatz 11 BBodSchV für zwei Konstellationen zugelassen:
- Der bzw. die AnwenderIn erbringt im Einzelfall den Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber der zuständigen Behörde.
- Der FBU stellt die Gleichwertigkeit der Methode im Allgemeinen fest, und diese Feststellung ist durch das BMUV im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hintergrund
Am 1. März 1999 trat das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft, dessen Zweck es ist, die Funktionen der Böden nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untergesetzliches Regelwerk trat am 17. Juli 1999 die erste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft. Sie regelt die Anforderungen für die Untersuchung und Bewertung von Bodenkontaminationen sowie für Sanierungs- und Beschränkungsmaßnahmen und legt Bodenwerte fest.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 14. Juni 2000 den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) einberufen, um gemäß Anhang 1 BBodSchV vom 17. Juli 1999 ein Gremium einzurichten. Mit der zum 1. August 2023 in Kraft getretenen Novelle der BBodSchV wurde die Rechtsgrundlage für den FBU und seine Aufgaben in den neu geschaffenen § 25 überführt und präzisiert.
Mitglieder und Veröffentlichungen des FBU
Die Arbeiten des FBU werden regelmäßig auf Aktualität überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in der Tabelle mit Inhaltsbeschreibung zusammengestellt.
Hinweis: Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Methoden und Verfahren nach § 25 BBodSchV wird auf Vorschlag des FBU durch das BMUV im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In der Tabelle sind ebenfalls die Mitglieder und ständigen Gäste des FBU benannt.