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Wie erhält das Herkunftsnachweisregister (HKNR) Stammdaten vom Netzbetreiber (NB), nachdem der Anlagenbetreiber seine Erzeugungsanlage im HKNR registriert hat?

06.08.2013

Das HKNR hat durch die Registrierung des Anlagenbetreibers die Zählpunktbezeichnung (ZPB) der Erzeugungsanlage erhalten. Daraufhin wird das HKNR mit einer ORDERS (siehe hierzu u. a. EDI@Energy Anwendungshandbuch „Beschreibung der mit dem Herkunftsnach-weisregister (HKN-R) des Umweltbundesamts (⁠UBA⁠) auszutauschenden Daten“) ein sog. Stammdaten-Abo bei dem Netzbetreiber (NB) auslösen (mit dem Qualifier „Z14 – Stammdaten am Zählpunkt“). Im SG2 LOC+172 der ORDERS trägt das HKNR die ZPB der Erzeugungsanlage ein. Sofern der NB die ZPB identifizieren kann, wird er dem HKNR eine UTILMD mit den angeforderten Stammdaten der Erzeugungsanlage schicken. Die Antwort des NB kann weitere ZPB enthalten. Dies ist dann der Fall, wenn die von der Erzeugungsanlage erzeugte Energiemenge auf unterschiedliche Vermarktungsformen, auf unterschiedliche Lieferanten oder auf beides aufgeteilt ist (= Tranchenbildung). Die jeweilige Vermarktungsform wird in SG9 STS+5 „Status der Erzeugungsanlage“, der jeweilige Lieferant wird in SG12 NAD+SU, der Zählpunkt der Anlage (= Sammelzählpunkt) wird in SG5 LOC+Z01 (voraussichtlich ab 01.04.2013 SG5 LOC+172) und der Zählpunkt der jeweiligen Tranche wird in SG5 LOC+172 angegeben. Das HKNR erhält, so eine Tranchenbildung erfolgt, die Bezeichnungen aller sog. Tranchen-ZPB, die der Erzeugungsanlage zugeordnet sind – auch wenn der Status nicht relevant für die Ausstellung eines HKN ist. Erfolgt keine Aufteilung der erzeugten Energiemenge der Erzeugungsanlage, so enthält die UTILMD nur eine ZPB (in SG5 LOC+172).

Beispiel: Eine Erzeugungsanlage ist zwei Lieferanten (LF) mit unterschiedlichen Vermarktungsformen zugeordnet, von denen nur eine Vermarktungsform relevant für das Ausstellen von HKN ist. Die Tranchen-ZPB, die dem LF 1 zugeordnet ist, hat den Status „Z19 – Direktvermarktung mit Marktprämie (§ 33b Nr. 1 EEG 2012)“, die Tranchen-ZPB, die dem LF 2 zugeordnet ist, hat den Status „Z20 – Direktvermarktung mit Grünstromprivileg (§ 33b Nr. 2 EEG 2012)“. Der NB wird in seiner Antwort auf das Stammdaten-Abo beide Tranchen-ZPB, jeweils mit Nennung der Erzeugungsanlagen-ZPB in SG5 LOC+Z01 (voraussichtlich ab 01.04.2013 SG5 LOC+172) übermitteln. Anhand der mehreren Status kann das HKNR die ZPB, die für das HKNR relevant sind, filtern und in den Nachfolgeprozessen entsprechend verwenden.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 16.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-erhaelt-das-herkunftsnachweisregister-hknr-0?page=4