Nach § 7a Absatz (2) sind hinsichtlich vorhandener Einleitungen abweichende Anforderungen festzulegen, wenn und soweit die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen unverhältnismäßig wären, d.h., es ist zwischen Anforderungen für neue und vorhandene Einleitungen zu unterscheiden. Dieses ist auch bei der Festlegung von Anforderungen für die Einleitung von Regenwasser zu berücksichtigen. Entsprechend wird auch in der Bearbeitung des vorliegenden Projektes zwischen Anforderungen für neue und vorhandene Regenwassereinleitungen unterschieden. Eine neue Einleitung ist zumindest dadurch definiert, dass dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis erstmalig beantragt wird.
Wasser
Regen(ab)wasserbehandlung und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 7a WHG und einer möglichst ortsnahen Versickerung
Reihe
Texte | 09/2004
Seitenzahl
253
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Prof. Dr.-Ing. F. Sieker
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
298 26 516
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
8886 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar