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Letzte Änderung: 08.05.2013
Winddicht und wasserfest – Chemikalien verhelfen Outdoor-Kleidung zu ihren attraktiven Eigenschaften. Doch diese haben ihre Kehrseite: Künstlich hergestellte per- und polyfluorierte Chemikalien, kurz PFC, sind so stabil, dass sie in der Umwelt nicht abgebaut werden. Sie sind in Flüssen und Meeren verbreitet. Und: Wir alle haben sie im Blut. Die bekanntesten PFC sind schädlich für die Fortpflanzung. Das UBA schlägt der EU vor, einige PFC als besonders besorgniserregende Stoffe zu regulieren. Und was können Sie tun? Überlegen Sie sich, ob Sie wasser-, öl- und schmutzabweisende Produkte benötigen. Nutzen Sie Ihr Verbraucher-Auskunftsrecht.
Antibiotika werden in der Human- und Tiermedizin seit langem und in großen Mengen eingesetzt. In den letzten Jahren wurden sie aber vermehrt in der Umwelt nachgewiesen. Seit einigen Jahren wird über Effekte auf Umweltorganismen sowie über den Anstieg von Antibiotikaresistenzen berichtet. Die Bewertung des möglichen Umweltrisikos von Antibiotikaresistenzen ist jedoch bisher nicht vorgesehen.
Vorsicht! Aggressive Reiniger, wie stark saure oder stark alkalische Produkte, können Haut und empfindliche Oberflächen schädigen. Das orangene Symbol „ätzend“ weist darauf hin. Desinfektionsreiniger müssen im normalen Haushalt gar nicht verwendet werden. Sie verursachen eher Allergien als davor zu schützen. Nutzen Sie daher bevorzugt Allzweckreiniger, Handspülmittel und Sanitärreiniger mit Zitronensäure. Für scheuerbeständige Flächen macht eine Scheuermilch das Putzquartett komplett. Wer Umwelt und Gesundheit schonen will, achtet zusätzlich auf die Euroblume auf der Verpackung, denn diese Putzmittel belasten die Gewässer weniger.
Mögliche Gefährdungen durch Nanomaterialien sollen zukünftig besser erfasst und bewertet werden. BAuA, BfR und UBA haben dazu ein Konzept zur Anpassung von REACH erarbeitet, das besondere Eigenschaften der Nanomaterialien bei der Registrierung in REACH berücksichtigt. Mit der gezielten Erfassung möglicher schädlicher Wirkungen von Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt soll REACH auf die rasante Entwicklung in der Nanotechnologie fit für die Zukunft gemacht werden.
Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel (Rodentizide) mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) dürfen in Zukunft nur noch von geschulten und sachkundigen Anwendern verwendet werden. Das ist im Biozid-Produktzulassungsverfahren durch das UBA festgelegt worden. Ziel ist, das hohe Risiko der Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren zu mindern und die Resistenzentwicklung bei Zieltieren zu vermeiden.
Ab sofort ist es leichter zu erfahren, welche besonders besorgniserregenden Chemikalien in Alltagsprodukten stecken: Denn BUND und UBA haben ein Online-Formular entwickelt. Dort können Sie die Nummer unter dem Strichcode des Produktes eintragen. Die Anfrage wird dann automatisch an den Hersteller geschickt.
Bisphenol A, enthalten in Babyflaschen, DVDs und Lebensmittelverpackungen, wird auf Vorschlag des UBA auf seine hormonelle Wirkung untersucht. Da R1234yf und PAN im Verdacht stehen, die Umwelt zu schädigen, werden auch diese beiden Stoffe bewertet. PAN, das in Gummi und Schmierstoffen drinsteckt, wird verdächtigt, sich nur sehr langsam abzubauen und in Organismen anzureichern. Sollte sich der Verdacht auf schädigende Wirkung der drei Stoffe bestätigen, muss deren Einsatz neu geregelt werden.
Die Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (2009/128/EG) berücksichtigt bisher nur Pflanzenschutzmittel. Das Projekt zeigt Erfordernisse und Möglichkeiten zur Übertragung der Maßnahmen zur nachhaltigen Verwendung auf Biozide und entwickelt darüber hinaus neue spezifische Maßnahmen. Es werden konkrete Maßnahmen für Holzschutzmittel, Insektizide und Antifoulingmittel vorgeschlagen.
Mehrere hundert Tonnen Medikamente lassen sich jährlich in der Umwelt nachweisen. Ins Abwasser gelangen sie meist über menschliche Ausscheidungen oder die unsachgemäße Entsorgung über die Toilette. Von dort dringen sie in die Umwelt ein. Wie die Substanzen auf Ökosysteme wirken, ist jedoch nicht ausreichend erforscht. Das Umweltbundesamt fordert daher eine systematische Überwachung von Arzneimittelrückständen.
Das UBA begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, europaweit ein Verbot von Phosphat in Textilwaschmitteln einzuführen. Die europaweite Verwendung phosphatfreier Waschmittel führt zu einer Verringerung der Nährstoffeinträge in die Gewässer und ist ein wichtiger Schritt zu einer grenzüberschreitenden Verbesserung der Wasserqualität. Damit ist nach jahrelangen Diskussionen der richtige Weg beschritten. In Deutschland wurden phosphatfreie Waschmittel bereits in den 80iger Jahren eingeführt. Maschinengeschirrspülmittel enthalten jedoch noch immer Phosphate. Daher wäre eine Regelung auch für Maschinengeschirrspülmittel sinnvoll.
Arzneimittel sind biologische hochaktive Wirkstoffe, deren Effekte auf die Umwelt immer stärker diskutiert werden. Human- und Tierarzneimittel gelangen über Abwässer und Klärschlämmen auf Felder, wo sie sich anreichern oder direkt in Gewässer eingetragen werden. Welche Probleme das verursacht, ist Thema eines vom UBA veranstalten Workshops, der am 18. und 19. Juni 2013 in Dessau-Roßlau stattfindet.
Nanotechnologie: hoch innovativ, dynamisch. Eröffnet sie neue Chancen, Ressourcen zu schonen und Energie zu sparen? Welche Auswirkungen hat sie auf Mensch und Umwelt? Diesen Fragen gingen BAuA, BfR, UBA, PTB und BAM mit der Bilanzierung von über 80 Forschungsprojekten nach. Ergebnis: Mess- und Testverfahren sind entwickelt, Belastungen für Mensch und Umwelt erkannt sowie Risiken bewertet. Die wichtigsten Ergebnisse aus den untersuchten Projekten sind in der „Bilanz zur gemeinsamen Forschungsstrategie der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes“ veröffentlicht.
Industrie und Kraftwerke emittieren das giftige Quecksilber. Es verteilt sich weltweit und reichert sich über Flüsse und Meere in Fischen an. Mit den Karten des UBA können Sie ermitteln, ob sich ein Betrieb in Ihrer Nähe befindet, der mehr als zehn Kilogramm Quecksilber pro Jahr emittiert. Durch Industrie und Energieverbrauch steigt die Quecksilberkonzentration immer noch an. Deshalb hat die UNEP die Minamata Konvention gegen Quecksilberverschmutzung verhandelt. Das meiste Quecksilber nehmen wir aber nicht über die Luft, sondern beim Fischessen auf. Da in Deutschland relativ wenig Fisch gegessen wird, liegt die Quecksilberbelastung von Müttern und Kindern im europäischen Vergleich unter dem Durchschnitt.
Chemikalien im Trinkwasser und in der Muttermilch? Was viele nicht ahnen, ist Alltag. Eine App des Umweltbundesamts erklärt, wie Perfluorchemikalien (PFC) in Nahrungskette und Körper gelangen – und welche Konsequenzen das hat. Videos und animierte Schaubilder zeigen aber auch, was dagegen getan werden kann. Noch einfacher informieren können Sie sich mit der kostenlosen App „PFC-Planet“ für das iPad. Nutzen Sie außerdem Ihr Auskunftsrecht zu besonders besorgniserregenden Chemikalien in Produkten über unser Informationsportal REACH-info.
Bienen versorgen uns nicht nur mit leckerem Honig. Sie bestäuben auch etwa 80 Prozent aller Nutzpflanzen. Umso beunruhigender klingen Berichte über massenhaftes Bienensterben. Zu den Ursachen zählen bestimmte Pflanzenschutzmittel. Drei dieser Pestizide sollen nun EU-weit verboten werden – zumindest für Pflanzen, die auch Bienen anlocken. Green Radio spricht darüber mit Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes.
Die Hälfte aller Amphibien steht auf der Roten Liste. Mitverantwortlich dafür könnte der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft sein, wie jetzt eine Studie im Auftrag des UBA zeigt. Bisher berücksichtigen weder die Produktzulassung noch die landwirtschaftliche Praxis ausreichend das Risiko für Frosch-, Kröten- und Molcharten. Aber Amphibien nutzen landwirtschaftliche Flächen als Lebensraum und überqueren sie auf ihren Wanderungen zu den Laichgewässern. Deshalb empfiehlt das UBA, in den EU-Vorschriften die Risikobewertung für Amphibien vorzusehen, die Lebensräume der Tiere stärker zu vernetzen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
Ob Fahrradgriff, Mousepad oder Spielzeug – Alltagsprodukte können Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Viele PAK sind krebserregend, verändern das Erbgut oder gefährden die Fortpflanzung. Sie werden in der Umwelt kaum abgebaut und können sich im Körper anreichern. Leider lassen sich Produkte mit PAK nicht einfach am Aussehen erkennen. Angestoßen durch eine deutsche Initiative schlägt die Europäische Kommission daher erstmals einheitliche Grenzwerte für PAK in Produkten vor. Noch Fragen? Lesen Sie unser neues PAK-Hintergrundpapier.
Kunststoffe sind eine bisher unterschätzte Quelle für den Eintrag hormonähnlicher Substanzen in die Umwelt. Umwelthormone können zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen stark beeinflussen. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt, wie solche Substanzen erkannt und charakterisiert werden können. Testmethoden, die ohne den Einsatz von Wirbeltieren auskommen, wurden auf den Prüfstand gestellt, optimiert oder neu entwickelt.
Unter der EU-Chemikalienverordnung REACH müssen die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen von Herstellern, Importeuren und Formulierern an ihre Kunden weitergegeben und von diesen eingehalten werden. Scaling kann helfen zu prüfen, ob eine Anwendung von den Vorgaben abgedeckt ist. Dieses Gutachten, die dazugehörigen Excel-Vorlagen und ein Leitfaden unterstützen Registranten und Formulierer bei der Entwicklung von Scaling-Hilfen und nachgeschaltete Anwender bei der Durchführung des Scalings.
Eine einzelne Chemikalie kann in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein und von mehreren Herstellern und Importeuren auf den Markt gebracht werden. Die Emissionen der einzelnen Verwendungen können sich in der Umwelt addieren und insgesamt ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Berücksichtigung aggregierter Stoffeinträge bei der Expositionsbewertung unter REACH wurde untersucht und es werden Vorschläge für die Umsetzung gegeben.
Auch für Kunststoffrecycling-Betriebe gilt das europäische Chemikalienrecht REACH. Danach müssen Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien deren Sicherheit beurteilen und eingesetzte Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registrieren. Gerade bei Recyclingstoffen ist das oft schwierig, da deren Zusammensetzung variiert oder gar nicht bekannt ist. Das gemeinsam mit der Kunststoff- und Automobilindustrie durchgeführte Forschungsvorhaben beinhaltet eine systematische Bestandsaufnahme der aus der REACH-Verordnung resultierenden Anforderungen an die im Abfallrecycling tätigen Akteure sowie eine Übertragung auf die konkrete Situation im Kunststoffrecycling. Kunststoffverwertern werden Wege zur sachgerechten Ermittlung von Stoffinformationen aufgezeigt und Hinweise zur Dokumentation und zur Weitergabe an Kunden gegeben.