Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen

Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2017 bis 2019 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten.

Inhaltsverzeichnis

 

Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland

Die Messdaten aus den Jahren 2017 bis 2019 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger ⁠Pflanzenschutzmittel⁠-Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt zu Beginn des Jahres 2021 auch im sechsten Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2017 – 2019) veröffentlicht.

Tabelle: In den Jahren 2017 bis 2019 war die Qualität des Trinkwassers in 2.485 Wasserversorgungsgebieten gut. Das Wasser hielt alle 14 Parameter zu mehr als 99 Prozent ein. Grenzwerte wurden vereinzelt überschritten – so bei coliformen Bakterien und wenigen anderen Indikatorparameter.
Tab: Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands
Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung
 

Mehr als 2.400 große Wasserversorgungsgebiete

Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt werden dafür alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt werden. Im Jahr 2016 waren das 2.485 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 73,1 Millionen Menschen – das sind etwa 88 % der Bevölkerung – mit 4.695 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 68,5 % aus Grundwasser, zu 15,8 % aus Oberflächenwasser und zu 15,7 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser.

 

Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität

Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Das geschah zuletzt im Jahr 2021 mit dem „Sektoralen Bericht über die Trinkwasserbeschaffenheit“. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2017 bis 2019 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern:

  • Der Geruch, die Trübung und die Färbung müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher annehmbar sein und dürfen keine anormalen Veränderungen aufweisen.
  • Die Leitfähigkeit muss als Maß für den Salzgehalt im vorgeschriebenen Bereich liegen wie auch der ⁠pH-Wert⁠ als Maß für den sauren oder alkalischen Charakter des Wassers.
  • Ein Liter Trinkwasser darf nicht mehr als 0,01 Milligramm (mg) Blei, 2 mg Kupfer, 0,02 mg Nickel und 50 mg Nitrat enthalten.
  • Ein Liter Trinkwasser darf von einem Pestizid nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (µg) enthalten und die Gesamtkonzentration aller ⁠Pestizide⁠ darf 0,5 µg nicht überschreiten.
  • In 100 Milliliter (ml) Wasser dürfen weder die Darmbakterien Escherichia coli noch Enterokokken oder coliforme Bakterien vorkommen.
  • In einem ml Wasser am Zapfhahn einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers dürfen nicht mehr als 20 Kolonien bildende Einheiten bei 22 °C auftreten.
 

Sporadisch zu viele Bakterien

Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2018 wurden in 1,3 % der im Wasserwerk und Rohrnetz genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. In den Trinkwasserproben am „Zapfhahn“ der Verbraucherinnen und Verbraucher waren lediglich 0,6 % aller Proben hinsichtlich coliformer Bakterien zu beanstanden. 2019 wurden in weniger als 1 % aller Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden.

 

Weniger Nitrat, weniger Blei

Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet.

Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium.

 

Regelungen zur Trinkwasserüberwachung

In Deutschland ist die Trinkwasserüberwachung durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Die Bundesregierung hat mit dieser Verordnung die Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 und die 2015 festgelegten Änderungen in den Anhängen 2 und 3 in nationales Recht umgesetzt. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Am 12. Januar 2021 trat die neue EG-Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie binnen zwei Jahren in nationales Recht überführen.

Eine zusammenfassende Übersicht über die Qualität des gesamten in Deutschland abgegebenen Trinkwassers kann aufgrund der inhomogenen Datenbestände nicht gegeben werden. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird daher repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.

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 Trinkwasser  Trinkwasserqualität  Nitrat  Blei  Grenzwertüberschreitungen