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Kommission Human-Biomonitoring

verschlossene und mit einem Barcode-Aufkleber versehene Plastikgefäße mit Blutproben in einem Ständer, ein Mensch im weißen Kittel und mit Gummihandschuhen nimmt ein Gefäß aus dem Ständer
Die Kommission berät das Umweltbundesamt in allen Fragen zum Human-Biomonitoring
Quelle: angellodeco / Fotolia.com

Human-Biomonitoring (HBM) ist ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung. Im Human-Biomonitoring werden menschliche Körperflüssigkeiten und –gewebe untersucht, um ihre Belastung mit Schadstoffen zu bestimmen. So wird zum Beispiel analysiert, wie viel Blei bei Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen im Blut vorhanden ist.

Die Aufgabe der „Kommission Human-Biomonitoring” des Umweltbundesamtes (HBM-Kommission) besteht darin, die Präsidentin/den Präsidenten und andere Mitarbeiter/innen des Amtes sachkundig zu Fragen des Human-Biomonitoring (HBM) zu beraten.

Mitglieder der Kommission sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Fachleute aus Bundes- und Landesbehörden, Universitäten, Hygiene-Instituten und Kliniken, die aufgrund ihrer Expertise von der Präsidentin/vom Präsidenten des Umweltbundesamtes für jeweils drei Jahre berufen werden (zuletzt 2023). Neben den Mitgliedern gibt es  ständige Gäste der HBM-Kommission: Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), des Bundesinstituts für Risikobewertung sowie des Umweltbundesamtes. Des Weiteren können themenbezogen Sachverständige als beratende Gäste der HBM-Kommission hinzugezogen werden.

Die HBM-Kommission bezieht Stellung zu aktuellen Fragen des HBM, die in der Öffentlichkeit oder in Fachkreisen diskutiert werden. Sie hat unter anderem die Möglichkeiten und Voraussetzungen des HBM beschrieben. Zu diesen Voraussetzungen gehören neben verlässlichen chemisch-analytischen Methoden auch Mindestanforderungen an die Probenahme und an soziodemographische und anthropometrische Informationen  der Probanden. Damit die Schadstoffbelastungen von Menschen einheitlich bewertet werden können, legt die HBM-Kommission für ausgewählte Stoffe Beurteilungswerte (Referenz- und HBM-Werte, Dosisdeskriptoren für kanzerogene Stoffe) nach definierten Kriterien fest. Der Ableitungsweg der Beurteilungswerte wird in Stellungnahmen der HBM-Kommission im Bundesgesundheitsblatt oder auch in englischsprachigen Zeitschriften veröffentlicht. Stoffmonographien zu ausgewählten Chemikalien enthalten außerdem Informationen über die Verwendung, das Vorkommen und die Verbreitung der ausgewählten Substanz in der Umwelt, die Aufnahmepfade, Verstoffwechselung und Ausscheidung beim Menschen sowie die innere Belastung von Menschen und deren gesundheitliche Bedeutung. Eine Kurzfassung und ggf. eine notwendige Aktualisierung des jeweiligen Ableitungsweges für die HBM-Werte ist den fact sheets zu entnehmen. Aktuelle Werte finden sich unter HBM-Werte und Referenzwerte 

 

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