Die Aufgabe der „Kommission Human-Biomonitoring” des Umweltbundesamtes (HBM-Kommission) besteht darin, die Präsidentin/den Präsidenten und andere Mitarbeiter/innen des Amtes sachkundig zu Fragen des Human-Biomonitoring (HBM) zu beraten.
Mitglieder der Kommission sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Fachleute aus Bundes- und Landesbehörden, Universitäten, Hygiene-Instituten und Kliniken, die aufgrund ihrer Expertise von der Präsidentin/vom Präsidenten des Umweltbundesamtes für jeweils drei Jahre berufen werden (zuletzt 2016). Neben den Mitgliedern gibt es ständige Gäste der HBM-Kommission: Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Robert Koch-Instituts, des Bundesinstituts für Risikobewertung sowie des Umweltbundesamtes. Des Weiteren werden themenbezogen Sachverständige als beratende Gäste der HBM-Kommission hinzugezogen.
Die HBM-Kommission hat für ihre Arbeit den Begriff Human-Biomonitoring definiert sowie Möglichkeiten und Voraussetzungen des HBM beschrieben. Zu diesen Voraussetzungen gehören neben verlässlichen chemisch-analytischen Grundlagen auch Mindestanforderungen an die Probenahme und an die zu dokumentierenden Informationen über die Probanden.
Damit die Schadstoffbelastungen von Menschen einheitlich bewertet werden können, legt die HBM-Kommission für ausgewählte Stoffe Beurteilungswerte (Referenz- und HBM-Werte) nach definierten Kriterien fest. Der Ableitungsweg wird im Rahmen von Stoffmonographien dargelegt, die als Stellungnahmen der HBM-Kommission im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht werden. Diese Stoffmonographien enthalten außerdem Informationen über die Verwendung, das Vorkommen und die Verbreitung der ausgewählten Substanz in der Umwelt, die Aufnahmepfade, Verstoffwechselung und Ausscheidung beim Menschen sowie die innere Belastung von Menschen und deren gesundheitliche Bedeutung. Eine Kurzfassung des jeweiligen Ableitungsweges für die HBM-Werte ist dem sog. fact sheet zu entnehmen. Die Ableitung von HBM-Werten auf Basis der kanadischen BE-Werte (Biomonitoring Equivalents) wird ausschließlich als fact sheet dokumentiert. Eine tabellarische Übersicht zu den Referenzwerten und HBM-Werten findet sich auf dieser Seite rechts unter den links.
Die HBM-Kommission bezieht auch Stellung zu aktuellen Fragen des HBM, die in der Öffentlichkeit oder in Fachkreisen diskutiert werden.