Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen

Grafik der Lärmbelästigung in Deutschland: Die meisten Menschen fühlen sich vom Straßenverkehrslärm belästigt (etwa 54%). Es folgen Nachbarschaftslärm (ca. 40%), Fluglärm (ca. 21%), Industrie-/Gewerbe- (ca. 21%) und Schienenverkehrslärm (ca. 17%).zum Vergrößern anklicken
Straßenlärm wird von den Deutschen als größte Lärmquelle benannt – gefolgt vom Nachbarschaftslärm

Lärmbelästigung in Deutschland in Prozent

Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF

In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen.

Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2020 fühlen sich rund 57 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 50 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen. 

Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht.

Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert.

Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern. 

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 Kommunalfahrzeug  Umweltzeichen  Gartengeräte  Schienenverkehrslärm  Straßenverkehrslärm  Baulärm  Tieffrequentes Geräusch