Politischer Rahmen
In Schleswig-Holstein wurden eine Reihe verschiedener Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel eingeleitet. Im Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein vom 27.2.2014 wurde in Paragraph 5 erstmals festgeschrieben, dass bei der regionalen und überregionalen Landschaftsplanung die räumlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und die Anpassung an den Klimawandel bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zu berücksichtigen sind. Außerdem sind im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein, das im Dezember 2021 novelliert wurde, Regelungen und Vorgaben zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel verankert. In Paragraph 15 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ist die Erarbeitung einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen festgelegt.
Länderspezifische Anpassungsmaßnahmen
Schleswig-Holstein setzt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel – insbesondere im Küsten- und Hochwasserschutz – um und verfolgt auch in anderen Handlungsfeldern konkrete Aktivitäten zur Klimawandelanpassung.
Der Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küstenschutzes infolge des Klimawandels“ und der aktuelle „Generalplan Küstenschutz“ berücksichtigen den erwarteten beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels. So werden zu verstärkende Landesschutzdeiche mit einem Klimazuschlag und einer Baureserve versehen. Die Deiche werden dabei um einen halben Meter höher als aus heutiger Sicht notwendig verstärkt und erhalten zusätzlich eine flachere Außenböschung. Durch die flachere Außenböschung kann der Deich in einer späteren Bauphase, wenn der Meeresspiegelanstieg höher als 0,5 m ausfällt, nochmals um bis zu einem Meter erhöht werden. In zwei Bauphasen kann somit ein Meeresspiegelanstieg von insgesamt bis zu 1,5 m ausgeglichen werden.
Angesichts des Klimawandels und des dadurch bedingten Meeresspiegelanstieges hat die Landesregierung 2015 die Weichen für die Zukunft des Wattenmeers in Schleswig-Holstein gestellt. Dazu beschloss das Kabinett die „Strategie für das Wattemeer 2100“. Die Strategie soll dazu beitragen, das Wattenmeer bei den zu erwartenden Veränderungen durch den beschleunigten Meeresspiegelanstieg in seiner heutigen Struktur und mit seinen heutigen Funktionen zu erhalten.
Weiterhin will die Landesregierung mit einem im Jahr 2016 beschlossenen Warftverstärkungs- und Entwicklungsprogramm die Zukunft von Schleswig-Holsteins Halligen in Zeiten des Klimawandels sichern. Kern des Programmes ist eine nachhaltige Verstärkung der Halligwarften, damit die Halligen auch bei steigendem Meeresspiegel bewohnbar bleiben.
Höhere Sturmflutwasserstände und ein beschleunigter Meeresspiegel betreffen nicht nur die Nordseeküste und das Wattenmeer, sondern auch die Ostseeküste. Deshalb wird bis Ende 2024 die Strategie „Entwicklung Ostseeküste 2100“ erarbeitet. Ziel dieser gemeinsam von Küstenschutz, Tourismus und Naturschutz zu erstellenden Strategie ist eine Ostseeküste, die nachhaltig und langfristig an die Folgen des Klimawandels angepasst ist, zum einen durch ökosystembasierte Schutzmaßnahmen und zum anderen durch klimaangepasste Nutzungsformen.
In Schleswig-Holstein liegt etwa ein Fünftel der Landesfläche unter Normalhöhennull. Diese als Niederungen bezeichnete Gebiete werden zu großen Teilen aktiv über Schöpfwerke und Siele entwässert, was durch den ansteigenden Meeresspiegel der Nord- und Ostsee sowie Starkregenereignisse zunehmend erschwert wird. Mit der „Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100“ wird nun ein generationsübergreifender Anpassungsprozess initiiert, in dem die eng miteinander verknüpften Akteure und Handlungsfelder der Wasser- und Landwirtschaft, des Natur-, Gewässer- und Klimaschutzes sowie der Raumplanung zusammengeführt werden. Gemeinsam sollen bis Ende 2023 Strategien und Maßnahmen erarbeitet werden, um die Niederungen zukunftsfest und klimaangepasst zu entwickeln.
Die Folgen des Klimawandels wirken sich auf die biologische Vielfalt in Schleswig-Holstein aus. Um Ökosysteme, Arten und Lebensräume zu schützen und ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu fördern, wurde die „Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein“ im Oktober 2021 veröffentlicht. Der Schutz von Ökosystemen wie Wäldern, Mooren und Niederungen, hat nicht nur positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, sondern durch die Speicher- und Pufferfunktionen für Kohlenstoffdioxid und Wasser auch auf den Klimaschutz und die Klimawandelanpassung.
Schleswig-Holstein ist mit etwa 11 % Waldfläche an der Landesfläche das waldärmste Bundesland. Ein Teil der Wälder besteht aus reinem Nadelwald, der vor allem in Dürresommern durch akute Probleme wie Massen¬vermehrungen von Borkenkäfern und anderen Insekten oder durch Sturmereignisse besonders gefährdet ist. Damit die Wälder Schleswig-Holsteins den Herausforderungen des Klimawandels standhalten können, müssen diese in standortgerechte, widerstandsfähige und strukturreiche Mischwälder umgebaut werden. Im Rahmen des im August 2020 verabschiedeten Programms „Biologischer Klimaschutz“ werden neben dem Moorschutz, die Neuwaldbildung und der Waldumbau gefördert. Ziel des Programms ist es, stabile und an den Klimawandel angepasste Laub- und Mischwälder zu schaffen und damit den Wald mit seinen Ökosystemfunktionen und als langfristige Kohlenstoffdioxidsenke zu sichern.