Dem Umweltbundesamt obliegt die Aufgabe, mögliche Umweltauswirkungen wissenschaftlicher, touristischer und sonstiger Tätigkeiten zu bewerten. Eine Genehmigung darf nur erteilen, wenn die geplante Tätigkeit keine schädlichen Veränderungen in der Verbreitung, Häufigkeit oder Produktivität von Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen sowie keine zusätzlichen Gefährdungen für gefährdete oder bedrohte Arten und deren Populationen befürchten lässt. Dafür sind gute Kenntnisse über betroffene Arten und ihre Ansprüche an den Lebensraum notwendig.
Zum Schutz der Natur und Umwelt ist die Erfassung umweltschutzrelevanter Veränderungen eine wichtige Basis. Bei der Umweltbeobachtung (= Umweltmonitoring) wird regelmäßig und systematisch erfasst, ob und wie sich die Umwelt natürlicherweise und durch den Menschen verändert.
Zur Erfassung möglicher Auswirkungen einer Tätigkeit auf die antarktische Umwelt ist der Ist-Zustand vor der Durchführung einer Aktivität zu erfassen. Mit derselben Methodik ist der Zustand nach einer Aktivität zu dokumentieren, so dass mögliche Veränderungen, die durch solche Aktivitäten verursacht werden, exakt erfasst werden können. Ein derartiges flächendeckendes Monitoring ist in der Antarktis nicht möglich. Um jedoch die Datengrundlage in der Antarktis kontinuierlich zu erweitern und zukünftige Auswirkungen in größeren Regionen erfassen zu können, fördert das UBA mehrere Monitoringprojekte, wie etwa: