Industrieemissionsrichtlinie
Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010/75/EU mit ihrer Änderungs- und Nachfolgerichtlinie 2024/1785/EU) ist das zentrale Regelwerk des Immissionsschutzes in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb und die Stilllegung von europaweit ca. 55.000 Industrieanlagen betrachtet. Dabei werden sämtliche Emissionen in Luft und Abwasser, aber auch Lärm, Erschütterungen, Abfälle und Einflüsse auf den Boden betrachtet. Zusätzlich sind in der IE-Richtlinie Anforderungen zur Ressourcen- und Energieeffizienz in Form von Umweltleistungswerten, zum Umweltmanagementsystem, zur Dekarbonisierung und zur Verhinderung von Unfällen gestellt. Im Anhang 1 der IE-Richtlinie ist der Geltungsbereich festgelegt. Hier sind neben verschiedener Industrieaktivitäten (z. B. Raffinieren von Mineralöl und Gas, Herstellung von Glas oder Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen) Kapazitätsschwellen festgelegt ab derer für eine Industrieanlage die IE-Richtlinie einschlägig ist.
Ziel der IE-Richtlinie ist ein europaweit einheitlich hoher Umweltstandard. So werden über die gemeinsame IE-Richtlinie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Industrieanlagen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten verringert. Zusätzlich sollen durch die in branchenspezifischen BVT-Merkblättern (Merkblätter der besten verfügbaren Techniken) festgelegten Bestimmungen und Emissionsbandbreiten Vollzugsunterschiede innerhalb der Europäischen Union (EU) abgebaut werden. Durch das in der IE-Richtlinie festgeschriebene Verfassen und Novellieren von BVT-Merkblättern wird der Stand der Technik fortgeschrieben und die besten Emissionsminderungstechniken aufgezeigt sowie der Einsatz dieser forciert.
Zur Überwachung der angestrebten Verbesserungen wurden in der IE-Richtlinie zusätzlich Auskunfts- und Überwachungspflichten für die Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten festgelegt.