"Trinkwasser" oder – nach Sprachregelung der EG-Trinkwasserrichtlinie und der Trinkwasserverordnung – "Wasser für den menschlichen Gebrauch" muss bestimmte, rechtlich vorgegebene und im technischen Regelwerk festgelegte Güteeigenschaften erfüllen. Zu den Grundanforderungen gehört, dass Trinkwasser rein und genusstauglich ist, keine Krankheitserreger aufweist und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthält.
Gesundheit, Wasser
Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2005 - 2007)
Berichtszeitraum: 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007
Seitenzahl
45
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
269 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
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