Bereits die alte Fassung der Trinkwasserverordnung von 2001 forderte, dass öffentlich genutzte Gebäude auf Legionellen untersucht werden müssen. Dies galt für alle Gebäude, in denen Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird, also beispielsweise Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser. Auch für größere Wohnhäuser sieht eine grundlegende technische Regel, das DVGW Arbeitsblatt W 551, eine Untersuchung auf Legionellen vor.
Gesundheit, Wasser
Legionellen: Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Stellungnahme des Umweltbundesamtes
Seitenzahl
5
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1282 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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