Energieeffizienz bei Elektromotoren
Mindestanforderungen für Umweltentlastungen und Stromeinsparungen beschlossen
Ab dem 16. Juni 2011 dürfen nur noch hocheffiziente Asynchron-Drehstrommotoren des Leistungsbereichs 0,75 Kilowatt (kW) bis 375 kW in Verkehr gebracht werden. Das beschloss der Ökodesign-Regelungsausschuss für Elektromotoren für die EU-Mitgliedstaaten und veröffentlichte die Mindestanforderungen für Energieeffizienz von Asynchron-Drehstrommotoren im Amtsblatt der EU (640/2009). Diese Motorenart kommt vorwiegend in Industrie und Gewerbe zum Einsatz und verursachte im Jahr 2005 fast 90 Prozent des Stromverbrauchs der Elektromotoren in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Mit effizienteren Elektromotoren ließen sich EU-weit bis zum Jahr 2020 voraussichtlich 135 Milliarden kWh und 63 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) einsparen. „Das rechnet sich auch für Deutschland”, sagt der UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann, „denn allein in Deutschland können so bis zum Jahr 2020 circa 27 Milliarden Kilowattstunden Strom weniger verbraucht und damit rund 16 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden. Zum Vergleich: Wir könnten auf den Bau von acht Großkraftwerken mit einer elektrischen Leistung von je 700 Megawatt verzichten.”