Wie genau die neue „Wertstofftonne“ aussehen könnte, diskutierten rund 180 Fachleute am 28.2.2011 auf Einladung des UBA in Dessau-Roßlau. Drei UBA-Forschungsprojekte zeigen, dass die Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne prinzipiell große Vorteile hat. Nicht nur Forschungsergebnisse sprechen dafür, die Getrenntsammlung zu erweitern und neben den Verpackungsabfällen auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus Metallen und Kunststoffen in einer Wertstofftonne zu sammeln. Auch aus Verbrauchersicht gibt es keinen Grund für die derzeitige Praxis, den Joghurt-Becher aus Kunststoff über die gelbe Tonne zu recyceln, das Plastikspielzeug aus demselben Material aber nicht. Was also soll neben Verpackungsabfällen in der Wertstofftonne gesammelt werden? Bei Kunststoffen und Metallen - etwa einer alten Bratpfanne, Spielzeug oder Putzeimern - fällt die Antwort positiv aus. Nicht in die neue Wertstofftonne sollten zum Beispiel Produkte mit einem hohen Schadstoffgehalt und Produkte, bei denen es gut funktionierende, eigene Sammelsysteme gibt, wie etwa bei Batterien oder Textilien. Sie sollten wie bisher getrennt in besonderen Sammelboxen gesammelt werden. Auch für kleine Elektroaltgeräte sei die getrennte Erfassung besser als eine Sammlung über die Wertstofftonne.
Bis eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend eingeführt werden kann, sind noch wesentliche Fragen zu klären. In den nächsten Monaten wird UBA ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung durchführen, um unterschiedliche Optionen zur Organisation und Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung zu testen. Mit Kommunen, Entsorgungswirtschaft, Industrie und Handel sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden sind alle relevanten Akteursgruppen vertreten.
Hintergrund: Die Verpackungsverordnung
Bereits seit Anfang der 1990er Jahre werden Verpackungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung überwiegend in „Gelben Tonnen“ getrennt gesammelt und verwertet. Die Erfassung, Sortierung und Verwertung finanzieren die Hersteller und Vertreiber. Sie haben sich dazu in den so genannten dualen Systemen organisiert. Mit moderner Sortier- und Verwertungstechnik werden mittlerweile Verwertungsquoten von etwa 80 Prozent erreicht, was auch im internationalen Vergleich beispielhaft ist.
Die Verpackungsverordnung eröffnet schon jetzt den dualen Systemen und Kommunen die Möglichkeit, sich auf eine Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen zu verständigen. Dieser Weg wird mit dem Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgesetzt: Eine neue Verordnungsermächtigung soll die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ermöglichen.