Hormonell wirksame Substanzen kommen in zahlreichen Alltagsprodukten vor. Sie verbreiten sich in der Umwelt und können Lebewesen teilweise erheblich schädigen. Beispiel Nonylphenol: Der Stoff ist bereits für zahlreiche Anwendungen verboten. Trotzdem lassen sich Spuren der Chemikalie in Gewässern finden - zum Teil in hohen Konzentrationen. Der Stoff wird unter anderem als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien, in Harzen und Lacken eingesetzt. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Nonylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt und schon in geringen Konzentrationen Entwicklung und Fortpflanzung der Tiere schädigt. Ein ähnliches Problem stellen Octylphenolethoxylate dar. Diese Stoffe kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Octylphenol bilden. Octylphenol beeinträchtigt bereits in geringen Konzentrationen die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen.
Unter den insgesamt 54 neuen Vorschlägen der EU-Mitgliedstaaten sowie der ECHA für ‚besonders besorgniserregende‘ Stoffe befinden sich mehrere per- und polyfluorierte Chemikalien - abgekürzt als PFC. Sie kommen wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften unter anderem in Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr und Papier zum Einsatz. Die meisten PFC sind so stabil, dass sie in der Umwelt nicht abgebaut werden können. Dadurch lassen sie sich weltweit nachweisen, vor allem in Flüssen und Meeren. Auch im Blut von Menschen und tierischen Organismen sind PFC nachweisbar. Besonders kritisch sehen Fachleute die lange Verweildauer von mehreren Jahren im menschlichen Blut.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Website der ECHA die Vorschläge 45 Tage lang kommentieren. Danach entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, ob sie einen Stoff als ‚besonders besorgniserregend‘ bewerten. Stimmen sie zu, nimmt die ECHA den Stoff in die Kandidatenliste auf. Für alle Stoffe auf dieser Liste besteht eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie können beim Handel kostenfrei Informationen darüber erhalten, ob und in welcher Konzentration ein ‚besonders besorgniserregender‘ Stoff in einem Produkt vorkommt. In vielen Fällen lässt sich allein mit dem Strichcode des Produktes eine Email-Anfrage an den Hersteller versenden.