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Letzte Änderung: 10.02.2012
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”.
Im § 37 Abs.1 wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert:
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”.
Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Überwachung der Trinkwasserqualität obliegt somit den Bundesländern und ihren nachgeordneten Behörden.
Auf Grund der Ermächtigung aus § 38 IfSG hat das Bundesministerium für Gesundheit, mit Zustimmung des Bundesrates, die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)” erlassen. In ihr werden Anforderungen detailliert festgelegt für
Die Trinkwasserverordnung ist die Umsetzung der europäischen "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch PDF / 224 KB (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht. Mit der Trinkwasserverordnung liegt eine im Grundsatz europäisch harmonisierte Regelung vor. Sie weist eine Reihe von Abweichungen auf, die eine Verschärfung des deutschen gegenüber dem europäischen Recht darstellen. Diese sind notwendig und zulässig, um bewährte und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger wichtige Regelungen zu treffen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 11. Mai 2011 die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 verkündet (BGBl. I S. 748, 2062).
Ab dem 1. November 2011 gilt ausschließlich die Trinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011.
Am 6. Dezember 2011 erfolgte die Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung durch das BMG (BGBl. I S. 2379).
Die Begründung der Änderungsverordnung ergibt sich aus dem Referentenentwurf. Ergänzend ist die Beschlussfassung des Bundesrats zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Kernpunkt der Deutschen Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Sie umfassen das Gesamtwerk nationaler (z. B. DIN, DVGW, VDI) und internationaler (z. B. CEN, ISO) Regelsetzer zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser, das im Trinkwassersektor allgemein akzeptiert und verwendet wird. Wenn der Anwender diese detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise beachtet, stellt er sicher, dass das den Kunden erreichende Trinkwasser mit Sicherheit den Vorschriften der Trinkwasserverordnung genügt.