Die Projektionen
Die Projektionen bestehen aus zwei Szenarien:
In den Szenarien werden die Treibhausgasminderung, Energieverbräuche sowie zahlreiche weitere Indikatoren projiziert. Sie zeigen, welche Entwicklung eintreten kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei also nicht um Prognosen, die mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit berechnet werden würden. In die Modellierung fließen Energiestatistiken, Emissionsdaten, Annahmen zu u. a. Förderinstrumenten, Brennstoffpreisen und Bevölkerungswachstum (s. u. Rahmendaten) ein. Die Modellbeschreibungen, relevante Indikatoren und Grafiken sowie Abschätzungen der Treibhausgasminderung einzelner Maßnahmen finden sich in den Projektionsberichten. Die Ergebnisdokumente aller Projektionen sind unter „Aktuelle Treibhausgas-Projektionen“ zusammengestellt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Berichterstattung sind die EU-Governance-Verordnung sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz. Die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2024 sieht erstmals jährliche Projektionen vor und gibt den Projektionsdaten ein größeres Gewicht als Auslösemechanismus für Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung.
Rolle des Umweltbundesamtes
Das Umweltbundesamt (UBA) ist eine wissenschaftliche Fachbehörde. Bei der Berichterstattung der Treibhausgas-Projektionen koordiniert das UBA die Zusammenarbeit zwischen dem beauftragten wissenschaftlichen Forschungskonsortium, der Bundesregierung (vertreten durch die verschiedenen Bundesressorts) und den Wissenschaftler*innen des Umweltbundesamtes und dem Thünen-Institut. In allen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, LULUCF, Abfallwirtschaft) bringt das Umweltbundesamt seine breite wissenschaftliche Expertise ein. Die Mitarbeitenden des Umweltbundesamtes wirken so als Multiplikator von einer Vielzahl von sektoralen Forschungsprojekten, Gesetzesvorhaben und Fachdebatten, in denen sie eingebunden sind.
Forschungskonsortium zur Bearbeitung der Treibhausgas-Projektionen 2025-2027
Nach Einvernehmen entsprechend § 5a Bundes-Klimaschutzgesetz zur Leistungsbeschreibung und weiteren Vergabebedingungen der Politikszenarien XII erfolgte eine öffentliche Ausschreibung im Wettbewerb. Anschließend wurde Einvernehmen nach § 5a Bundes-Klimaschutzgesetz zur Zusammensetzung und Beauftragung der Politikszenarien XII hergestellt. Die Treibhausgas-Projektionen der Bundesregierung werden bis zum Berichtsjahr 2027 vom wissenschaftlichen Konsortium bestehend aus Öko-Institut, Fraunhofer ISI, IREES, M-Five, FfE und Prognos erarbeitet. Die Treibhausgase aus dem Bereich LULUCF sowie die nicht-energiebedingten Treibhausgase der Landwirtschaft ermittelt das Thünen-Institut.