Die Folgen des Klimawandels sind nicht überall gleich. Auch die daraus resultierenden Anpassungsmaßnahmen unterscheiden sich in den Bundesländern. Hier finden Sie einen Überblick, welche Auswirkungen des Klimawandels in Bremen erwartet werden und mit welchen Maßnahmen das Bundesland darauf reagiert.
LÄNDERSPEZIFISCHE KLIMAÄNDERUNGEN
Bereits aufgetretene und erwartete Klimaänderungen
Die im Jahr 2024 veröffentlichte Studie des Deutschen Wetterdienstes über das „Wetter und Klima im Land Bremen“ fasst das bekannte Wissen über die Entwicklung des Klimas zusammen und gibt einen fundierten Überblick über den Klimawandel:
Im Land Bremen ist das Jahresmittel der Lufttemperatur im Zeitraum von 1881 bis 2023 um 1,6 °C gestiegen. Die aktuelle Klimanormalperiode 1991 bis 2020 ist dabei 1 °C wärmer als die Klima-Referenzperiode von 1961 bis 1990. Bei Betrachtung der Dekaden ist die letzte Dekade von 2011 bis 2020 mit 10,4 °C die bisher wärmste im gegebenen Zeitraum. Die wärmsten Jahre im Land Bremen im Zeitraum von 1881 bis 2023 waren 2014, 2020 und 2023 mit je 11,1 °C, das kälteste Jahr war 1940 mit 7,2 °C. Die fünf wärmsten Jahre liegen innerhalb der letzten Dekade. Mit Ausnahme des Jahres 2010 waren alle Jahresmitteltemperaturen seit 2000 deutlich höher als in der Klima-Referenzperiode von 1961 bis 1990.
Modellberechnungen für die Zukunft zeigen, dass die Temperatur in der Region Bremen-Bremerhaven weiter steigen wird (siehe Tabelle und Abbildung auf dieser Seite). Für den kurzfristigen Planungshorizont (2031 – 2060) beträgt dieser Anstieg im Mittel für das Klimaschutzszenario (RCP2.6) 1,1 °C und für das Hochemissionsszenario (RCP8.5) 1,9 °C gegenüber der Periode 1971 – 2000. Für den langfristigen Planungshorizont (2071 – 2100) ist die Temperaturentwicklung stark von dem gewählten Szenario abhängig. Bei dem Klimaschutzszenario wird eine Temperaturerhöhung von 1,1 °C im Mittel erwartet. Dieser Wert kann nur durch eine zeitnahe starke Reduktion der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Bei dem Hochemissionsszenario kann die Temperatur im Mittel um 3,5 °C ansteigen.
Das jährliche Niederschlagsgebietsmittel vom Land Bremen für die aktuelle Klimanormalperiode 1991 – 2020 beträgt 737 l/m², wobei im trockensten Jahr 1959 nur 438 l/m² gefallen sind. Im nassesten Jahr 2023 waren es 1 076 l/m². Seit 1881 hat die Niederschlagsmenge um 94 l/m² pro Jahr zugenommen. Nichtsdestotrotz gibt es immer mal wieder außergewöhnlich niederschlagsarme Jahre wie zuletzt 2018 mit einer Jahresmenge von 493 l/m², das zweittrockenste Jahr seit Beginn der Messungen
Auch wenn der Jahresniederschlag im Land Bremen insgesamt leicht zugenommen hat, so ist diese Zunahme nicht in allen Jahreszeiten gleichermaßen zu beobachten. Während der Frühling seit 1961 eher trockener und der Winter feuchter geworden ist, haben sich die Niederschlagsmengen im Sommer und Herbst nicht eindeutig verändert
Eine deutliche Änderung der jährlichen Niederschlagsmenge ist in Zukunft in der Region Bremen-Bremerhaven nicht zu erwarten. Für den kurzfristigen Planungshorizont (2031 – 2060) wird ein mittlerer Anstieg der Jahresmenge von 4 – 5 % im Vergleich zu 1971 – 2000 erwartet. Der Unterschied zwischen den Szenarien RCP2.6 und RCP8.5 ist gering.
Bei dem langfristigen Planungshorizont (2071 – 2100) wird bei dem Klimaschutzszenario keine Änderung des Niederschlags erwartet. Bei dem Hochemissionsszenario (RCP8.5) ist die Spannweite deutlich größer. Im Mittel wurde ein leichter Anstieg des Niederschlags um 8 % berechnet.
LÄNDERSPEZIFISCHE KLIMAFOLGEN UND VULNERABILITÄTEN
Bereits beobachtete und erwartete Klimafolgen
Die Analyse der regionalen Vulnerabilität wurde zum einen im Rahmen des Projekts nordwest2050 angestellt. Zum anderen finden sich Analysen verschiedener Handlungsbereiche im Fachkonzept Klimawandel in Bremen sowie funktionaler Betroffenheiten und Verwundbarkeiten in der Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels.
Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse 2024 wurden in fünf verschiedene Handlungsfelder unterteilt:
Infrastruktur: Die Infrastruktur ist in vielfacher Hinsicht von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Das Aufheizen von öffentlichen Freiflächen führt dazu, dass diese in Hitzeperioden nur eingeschränkt nutzbar sind. Dies verringert die Attraktivität urbaner Räume und beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten. Veränderte Grundwasserstände und Bodensetzungen können zu Bauschäden führen. Bei der Verkehrsinfrastruktur kann es u. a. im Zusammenhang mit der saisonalen Verschiebung der klimatischen Wasserbilanz und der damit einhergehenden Trockenheit zu Schäden an Verkehrsflächen durch hochwachsende Baumwurzeln oder Böschungsbrände kommen. Zudem kann es bei Starkregen zur Überflutung von Unterführungen kommen, was Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Notfallversorgung mit sich bringt. Starkregen kann zusätzlich zu einer Überlastung des Kanalnetzes führen.
Wirtschaft: In Hitzeperioden kann es durch sinkende Konzentrations- und Leistungsfähigkeit zu einem Rückgang der Produktionsleistung kommen sowie zu logistischen Herausforderungen und einem erhöhten Kühlbedarf von Waren. Zudem können durch Extremwetterereignisse Engpässe bei der Verfügbarkeit von Rohstoffen und Zwischenprodukten auftreten, Hafenschäden entstehen und auch Freizeitangebote beeinträchtigt werden
Gesundheit: Durch den kontinuierlichen Temperaturanstieg und insbesondere Hitzeextreme wird die menschliche Gesundheit auf unterschiedliche Weise gefährdet. Zunehmende Herz- und Kreislaufbelastung wurden bereits in der Klimaanpassungsstrategie 2018 thematisiert und werden weiterhin als sehr relevantes Klimarisiko gesehen. Der Klimawandel kann zur Erhöhung von sozialen Ungleichheiten führen im Zusammenhang eines fehlenden Zugangs zu kühlen und grünen Orten in manchen Stadtteilen. Neben Risiken durch Hitze, spielen auch Extremwetterereignisse wie Starkregen, Flusshochwasser oder Sturm eine bedeutende Rolle für die Gesundheit. Diese haben direkte Auswirkungen für Menschen und belasten gleichzeitig die Gesundheitsinfrastruktur und den Katastrophenschutz
Land und Landwirtschaft: Der Klimawandel hat weitreichende Auswirkungen auf Böden, die biologische Vielfalt, die Land- und Forstwirtschaft und das Stadtgrün. Der Temperaturanstieg führt zu einem Verlust der Artenvielfalt und Biodiversität sowie einer Verschiebung von Arealen. Insbesondere Hitze und Trockenheit führen zunehmend zu Pflanzen-, Baumkrankheiten und Vegetationsschäden. Die Beschädigungen und der Verlust von Bäumen, insbesondere Altbaumbeständen, wurde bereits in der Klimaanpassungsstrategie 2018 thematisiert und wird weiterhin als ein besonders hohes Risiko bewertet. Durch die neue Benennung von Folgeschäden, wie der Minderung von Ökosystemdienstleistungen oder dem Verlust von zusammenhängenden Grünstrukturen, wurde diesem Klimarisiko noch mehr Gewicht gegeben. Des Weiteren stellen der Verlust der Artenvielfalt, die Ausbreitung invasiver Tierarten und die Veränderung der Bodenfunktionen sehr hohe Klimarisiken dar.
Wasser: In Bezug auf Wasser ist die Verschlechterung der Gewässergüte und des Gewässerzustandes ein hohes Risiko. Neu ist die hohe Risikobewertung bezüglich der Austrocknung von Oberflächengewässern, die Zunahme von Niedrigwasser und eine verfrühte Algenbildung durch ein früheres Auftreten höherer Temperaturen. Auch die Risiken durch jahreszeitliche Schwankungen des Grundwassers wurden als hoch bewertet. In Bremerhaven stellt die Versalzung ein weiteres Risiko für das Grundwasser dar. Für das Land Bremen stellt die Gefährdung durch den Meeresspiegelanstieg und insbesondere Sturmfluten ein hohes Risiko dar.
Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Anfang 2018 beschlossen das Land und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels. Sie liefert einen konkreten Handlungsrahmen für Politik und Verwaltung, wie das Land und die Stadtgemeinden robust gegenüber Klimafolgen entwickelt werden können und wie die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt werden kann. Auf Basis von Betroffenheitsanalysen wurden insgesamt 19 Strategieziele für Mensch, Umwelt und Gebäude/Infrastruktur definiert. Daraus abgeleitet beschreiben 28 sogenannte Schlüsselmaßnahmen konkrete Handlungsansätze für die nächsten Jahre.
Die Klimaanpassungsstrategie wurde in den Jahren 2023-2024 fortgeschrieben und neue Ziele und Schlüsselmaßnahmen formuliert. Diese soll im ersten Quartal 2025 der Politik zum Beschluss vorgelegt werden. Im Prozess der Fortschreibung der aktuellen Anpassungsstrategie wurde der Umsetzungsstand der Schlüsselmaßnahmen der Anpassungsstrategie von 2018 evaluiert.
Als Bestandteil der Klimaanpassungsstrategie wurde im September 2024 der Hitzeaktionsplan Bremen beschlossen.
Im Februar 2023 wurde das Bremer Klima- und Energiegesetz (BremKEG) novelliert. Mit dem Ziel, die Folgen des Klimawandels zu vermindern, wird in § 3 die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie gemessen an den wissenschaftlichen sowie internationalen, Bundes-, Landes- und kommunalen Entwicklungen bestimmt. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre erfolgt und die Ziele der Klimaanpassungsstrategie durch die Träger öffentlicher Belange im Rahmen ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurde in dem neu geschaffenen §6a ein Monitoring zur Klimaanpassungsstrategie festgelegt und die vorgesehenen Anforderungen dafür benannt.
Die Bremischen Landesbauordnung enthielt bereits vor ihrer Neufassung 2024 Bestimmungen, die Bezüge zu den Zielen der Klimaanpassung aufweisen:
8 BremLBO: Regelungen hinsichtlich der Befestigung baulich ungenutzter Grundstücksflächen
15 BremLBO: Grundsatz, dass Gebäude einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz aufweisen müssen
86 BremLBO: Ermächtigung, dass die beiden Stadtgemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen und hierbei u. a. Regelungen für die Begrünung von baulichen Anlagen sowie über die Gestaltung der Freiflächen von Baugrundstücken treffen.
Mit der 2024 erfolgten Neufassung wird die Bremischen Landesbauordnung u. a. um Regelungen erweitert, die durch Anforderungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels begründet sind. Wesentlich sind folgende Bestimmungen:
In die Generalklausel gemäß § 3 BremLBO-2024 werden Regelungsziele der Klimaanpassung aufgenommen.
Das Begrünungsortsgesetz hatte 2019 erstmals eine das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen betreffende rechtliche Verpflichtung zur Erhöhung des Anteils an begrünten Flachdachflächen und begrünten Freiflächen geschaffen. Die erste Fassung des Begrünungsortsgesetz wurde im Zug einer Neufassung 2023 mit dem Ziel nachgeschärft, durch eine Erweiterung der Gebäudebegrünung Gebäude vor Überhitzung zu bewahren, den Abfluss des Regenwassers zu verlangsamen bzw. zu vermindern, die Luftbelastung mit Stickstoffdioxid zu reduzieren und somit insgesamt ein milderes Stadtklima zu erreichen. Im Zuge der Neufassung der Landesbauordnung wurden die Regelungen des BegrünungsOG 2024 in das Bauordnungsrecht überführt und finden damit auch Anwendung für die Stadtgemeinde Bremerhaven.
Im neugefassten § 8 BremLBO-2024 wird bezüglich der Baugrundstücke nunmehr präzisiert, dass nicht für bauliche Anlagen genutzte Grundstücksflächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und dauerhaft zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen (Absatz 1). Die Regelung findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen. Zudem wird eine Entsiegelung von Konversionsflächen gefordert (Absatz 2). Die Übergangsvorschriften gemäß § 87 BremLBO-2024 enthalten die Bestimmung, dass bestehende Freiflächen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 den Anforderungen des § 8 Absatz 1 BremLBO-2024 entsprechen müssen (Absatz 6).
32 BremLBO-2024 enthält eine Verpflichtung zur Begrünung von Flachdachflächen von mehr als 50 Quadratmetern einschließlich Angaben zur baulichen Ausführung und zu Berücksichtigung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
Länderspezifische Anpassungsmaßnahmen
In einzelnen Handlungsfeldern werden im Land Bremen bereits konkrete Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel verfolgt bzw. umgesetzt.
Im Zuge der Umsetzung Klimaanpassungsstrategie wurde 2022 die Landeszentrale Klimaanpassung Bremen bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Bereitstellung von Klimainformationen und Klimamodelldaten als Grundlage für Planungen und Risikoabschätzungen, die Unterstützung in der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, der fachliche Austausch mit überregionalen, nationalen und internationalen Akteuren sowie die Verstetigung des Gesamtprozesses im Zuge der Fortschreibungen der Klimaanpassungsstrategien.
Folgende Schlüsselmaßnahmen wurden in der Anpassungsstrategie 2018 für das Land Bremen definiert:
Bedarfsprüfung für eine Stadtklimaanalyse in Bremerhaven
Fachkarte zur Sicherung und Weiterentwicklung klimatisch relevanter Grünflächen und -korridore in Bremerhaven
Bei der Entwicklung des Hitzeaktionsplans Bremen.Bremerhaven wurden Verbände und Organisationen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich eingebunden bei der Klimarisikoanalyse und der Entwicklung von Maßnahmen.
Das Projekt KlimPark soll Bremens Kleingewässer fit für den Klimawandel machen. Dabei baut das Projekt auf die 2018 beschlossene Klimaanpassungsstrategie auf und knüpft an die Schlüsselmaßnahme HB 3 "Klimaangepasste Gestaltung und Unterhaltung von Gewässern" an. Ziel ist die Steigerung der Klimaresilienz der Parkgewässer und der urbanen Kleingewässer durch die Etablierung und anschließende Verstetigung eines klimaangepassten Kleingewässermanagements in der Stadtgemeinde Bremen. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV im Rahmen des Förderprogramms "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel". Bremer Bürgerinnen und Bürger können beim KlimPark Projekt aktiv mitmachen. Bei der “Citizen Science Initiative“ sind interessierte Personen oder Personengruppen aufgerufen, sich an einem Gewässer-Monitoring zu beteiligen. Freiwillige können das Projekt und damit das Bremer Kleingewässermanagement unterstützen, indem sie Beobachtungen und Daten über den Zustand der Kleingewässer aus ihrem eigenen Umfeld weitergeben.
Kooperation und Austausch mit dem Privatsektor
Ziel des Modellbereichs im Projekt BREsilient II (Juni 2021 - Juli 2023) war eine Resilienzsteigerung der Bremer Wirtschaft, insbesondere der als besonders klimavulnerabel identifizierten Branchen Logistik und Ernährung. Weitere Informationen befinden sich unter Klimaanpassung für Unternehmen.
Stand der Maßnahmenumsetzung
Die Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen von 2018 ist insgesamt bereits weit fortgeschritten. Alle Maßnahmen wurden angestoßen bzw. vorbereitet. Einige befinden sich noch in der Umsetzung, die meisten sind vollständig umgesetzt bzw. bereits verstetigt worden. Einige Schlüsselmaßnahmen zeichnen sich durch einen prozessualen Charakter aus, mit dem Ziel einer dauerhaften Umsetzung bzw. Weiterführung in nachgelagerten Maßnahmen. Aufgrund dessen können sie nicht im engeren Sinne als abgeschlossen betrachtet werden. So ist beispielhaft der Bremer Klimaanpassungscheck (HB 8) entstanden, der nun als Leitfaden zur Integration der Klimaanpassungsbelange in die städtebauliche Planung dient.
Weiterhin wurden im Rahmen von Schlüsselmaßnahmen Angebote geschaffen und etabliert, die unmittelbar der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und stetig genutzt werden können. Hierzu gehören etwa das online verfügbare Auskunfts- und Informationssystem Starkregenvorsorge für Bremen samt kostenfreier Beratungsangebote vor Ort, die auch den naturnahen Umgang mit Regenwasser betreffen. Ebenso wurde ein Gründachkataster erarbeitet und online gestellt sowie ein Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung und für Fassadenbegrünung der Bremer Umweltberatung neu aufgelegt. Des Weiteren sind mit mehreren Trinkwasserbrunnen respektive eines Refill-Netzwerks kostenlose Trinkwasserangebote in Bremen und Bremerhaven geschaffen worden.
Das Land Bremen ist einer der Unterzeichner der EU Mission to Adaptation und nimmt an dem EU Horizon Projekt „Pathways2Resilience“ als einer der Sub-Partner teil.
Kontaktinformationen
Wichtige Institutionen und Informationsmaterialien