Berlin: Umweltverträgliche Beschaffung wird ausgebaut

Umweltfreundliche Produkte verursachen häufig geringere Folgekosten.
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Bereits seit 2013 sind die öffentlichen Berliner Beschaffungsstellen verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen Umweltkriterien sowie Lebenszykluskosten zu berücksichtigen. Der Berliner Senat beschloss nun die Aufnahme weiterer Leistungsblätter und Berechnungshilfen zur Ermittlung von Lebenszykluskosten in die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“.