Regionalnachweise kurz erklärt
Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom aus Anlagen in der Region der Verbraucherin oder des Verbrauchers kommt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird.
Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument der Regionalnachweise kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen.
Die gesetzliche Grundlage ist die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV).
Hier geht es zum Regionalnachweisregister: www.hknr.de.
Regionenkonzept / Zuordnungstabelle 2025
Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird.
Ausgangspunkt für die Ausstellung von Regionalnachweisen ist das Verwendungsgebiet, also die Gemeinde oder das Postleitzahlgebiet des Stromverbrauchs. Im Umkreis von 50 km befindliche Anlagen können für die regionale Stromkennzeichnung berücksichtigt werden. Für jedes Verwendungsgebiet haben wir die Verwendungsregion berechnet und die entsprechenden Postleitzahlen in der Zuordnungstabelle aufgelistet. Diese Liste gilt jeweils verbindlich für ein Kalenderjahr. Durch Änderung von Postleitzahlen oder Gemeindezuschnitten ändern sich die Verwendungsregionen. Wir werden die Zuordnungstabelle deshalb jährlich neu veröffentlichen. Im Dezember jedes Jahres wird die Zuordnungstabelle für das Folgejahr bereitstehen.
Die für das Jahr 2025 gültige Tabelle können Sie als csv-Datei herunterladen. Wir empfehlen das Öffnen der Datei in einem Datenbank-Programm. Tabellenbearbeitungsprogramme sind nur bedingt geeignet, da nicht alle Zeilen angezeigt werden können. Diese sehr lange Tabelle wird durch uns auch im „Regionalnachweisregister-Kartenclient“ grafisch umgesetzt veröffentlicht und ist für alle Interessierten nutzbar. Wir empfehlen die Browser Google Chrome oder Mozilla Firefox zur einwandfreien Darstellung des Kartenclients.
Downloads
Hier können Sie Dokumente über Informationen und Veranstaltungen zum Regionalnachweisregister herunterladen. Weitere Dokumente wie Vorschriften, Anleitungen und Formulare finden Sie bei den Unterlagen zum Herkunftsnachweisregister.