UBA-Leitlinie: Trinkwasserüberwachung an Risiken anpassen

Leitlinien des UBA geben Hilfestellung für Wasserwerke bei der Trinkwasserüberwachung.
Quelle: Elena Elisseeva / Thinkstock
Am 9. Januar 2018 tritt die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft. Trinkwasserversorger können ihre Probennahme zukünftig an vor Ort relevante Risiken anpassen. Eine UBA-Leitlinie gibt Hilfestellung.