Ruhige Gebiete schützen: Tipps für die Lärmaktionsplanung

Ein Ziel der Lärmaktionsplanung: in Städten Orte für Erholung, Ruhe und Freizeit anbieten.
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Orte, in denen Stadtbewohnerinnen und -bewohner Ruhe finden, wie etwa Grünanlagen, sind wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bisher machen jedoch wenige Städte von der Ausweisung „ruhiger Gebiete“ Gebrauch. Eine neue UBA-Broschüre bietet Hilfestellung bei der Auswahl der Gebiete sowie der Vorgehensweise und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen.