Die Unterstützung der Maßnahmenträger zielt u. a. ab auf:
- rechtliche und technische Beratung zur Ausschreibung von Planungen,
- Beratung bei der Auswahl von und Vertragsabschluss mit Planungsbüros,
- Hilfestellung bei der Beurteilung von Planungsergebnissen,
- Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und Planungsbüros,
- Expertise bei technisch-fachlichen Fragestellungen (z. B. Hydromorphologie, Biologie),
- Hilfe bei der Flächenakquise (z. B. Musterverträge, Initiierung von Flurbereinigungsverfahren),
- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Antragserstellung,
- Auswahl geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten inkl. Beschaffung des Eigenanteils,
- Beratung zur Kooperation mit weiteren Akteuren (z. B. Naturschutz, Angelvereine etc.) und
- Hilfe bei der Partizipation und Akzeptanzförderung in der Bevölkerung (z. B. Informationsveranstaltungen, Bürgerbeteiligung, Gewässerschau).
Die Erkenntnisse und Rahmenbedingungen in Bezug auf naturnahe Gewässerentwicklung und -unterhaltung ändern sich kontinuierlich. Um Schritt zu halten, können Maßnahmenträger auf ein breites Angebot an fachlicher Unterstützung, insbesondere der Bundesländer, zurückgreifen. Darunter fallen individuelle Beratung, Fortbildungen und Lehrgänge, Verfahrensempfehlungen und Merkblätter.
Individuelle Beratung in den Bundesländern
Die folgenden Institutionen bieten eine individuelle Beratung von potenziellen Maßnahmenträgern von Renaturierungen an (Beispiele, Stand Mai 2019):
Fortbildungen, Lehrgänge, Informationsveranstaltungen
Die folgenden Institutionen bieten regelmäßig Weiterbildungen für potenzielle Maßnahmenträger von Renaturierungen an (Beispiele, Stand Mai 2019):
Merkblätter und Verfahrensempfehlungen
Die folgenden Institutionen erstellen Merkblätter und Verfahrungsempfehlungen für Gewässerrenaturierungen (Beispiele).
Landesbehördliche Informationen und Kontakte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die einzelnen Förderprogramme und Beratungsangebote der Bundesländer zu Gewässerrenaturierungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Grundsätzlich fällt das Themengebiet in die Zuständigkeit der für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zuständigen Landesbehörden. Diese können über die jeweils aktuellen Angebote zur fachlichen Unterstützung von Maßnahmenträgern informieren. In den Bundesländern fungieren die folgenden Institutionen als Kontakt für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Stand Mai 2019):
Baden-Württemberg
Information Baden-Württemberg
Kontakt Baden-Württemberg
Bayern
Information Bayern
Kontakt Bayern
Berlin
Information Berlin
Kontakt Berlin
Brandenburg
Information Brandenburg
Kontakt Brandenburg
Bremen
Information Bremen
Kontakt Bremen
Hamburg
Information & Kontakt Hamburg
Hessen
Information Hessen
Kontakt Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Information Mecklenburg-Vorpommern
Kontakt Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Information Niedersachsen
Kontakt Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Information Nordrhein-Westfalen
Kontakt Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Information Rheinland-Pfalz
Kontakt Rheinland-Pfalz
Saarland
Information & Kontakt Saarland
Sachsen
Information & Kontakt Sachsen
Sachsen-Anhalt
Information & Kontakt Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Information Schleswig-Holstein
Kontakt Schleswig-Holstein
Thüringen
Information Thüringen
Kontakt Thüringen