Rodentizide

Häufig gestellte Fragen zu Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien
Quelle: UBA
Häufig gestellte Fragen zu Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien
Quelle: UBA
Als Rodentizide werden Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren wie zum Beispiel Hausmäusen, Hausratten, Wanderratten oder Feldmäusen bezeichnet. Es handelt sich dabei um Biozide (Produktart 14), wenn ihr Einsatz dem Schutz der menschlichen oder tierischen Gesundheit (Infektionsschutz), von Menschen hergestellter Produkte (Materialschutz) oder dem hygienebedingten Vorratsschutz dient.
Wirkstoffe
Die meisten Rodentizide enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, so genannte Antikoagulanzien und werden als Köderpräparate (z.B. Getreideköder, Festköder, Pastenköder) eingesetzt. Die Aufnahme von Antikoagulanzien durch Ratten und Mäuse führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt in der Regel erst 3–7 Tage nach Aufnahme ein, sodass vor allem Ratten die einsetzende Giftwirkung nicht mit dem Giftköder in Verbindung bringen können und keine Köderscheu entwickeln. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der 1. Generation (Warfarin, Chlorophacinon und Coumatetralyl) und der 2. Generation (Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen). Abgesehen von Antikoagulanzien kommen in besonderen Fällen auch Begasungsmittel (wie zum Beispiel Kohlendioxid und Aluminiumphosphid) zum Einsatz. Zur Bekämpfung von Mäusen im Innenbereich kann Alphachloralose eingesetzt werden. Eine Liste aller genehmigter Biozid-Wirkstoffe findet sich hier.
Umweltrisiken
Bei der Verwendung von Rodentiziden (mit Antikoagulanzien) besteht die Gefahr, dass nicht nur Ratten und Mäuse sondern auch andere Tiere, die nicht Ziel der Bekämpfung sind (Nicht-Zieltiere), von den Giftködern fressen und dadurch unabsichtlich vergiftet werden. Eine sehr hohe Vergiftungsgefahr besteht ebenso auch für Tiere, die mit Antikoagulanzien vergiftete Nagetiere fressen. Sie können noch an dem Gift sterben, das sich im Nagetier befindet. So sind vor allem Raubvögel, wie Mäusebussarde oder Eulen, aber auch räuberische Säuger, wie Füchse und Wiesel, stark gefährdet.
Antikoagulanzien der zweiten Generation wurden zudem als persistent (P), bioakkumulierend (B) und toxisch (T) eingestuft. Solche sogenannten PBT-Stoffe werden nur sehr schlecht in der Umwelt abgebaut, können sich in Lebewesen anreichern und sind giftig.
Risikominderungsmaßnahmen
Aufgrund fehlender Alternativen zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten wurden Rodentizide mit Antikoagulanzien trotz hoher Umweltrisiken in Deutschland zugelassen. Allerdings wurden strenge Auflagen und Anwendungsbestimmungen für ihre Verwendung im Rahmen der Biozid-Produktzulassung festgelegt. Diese so genannten Risikominderungsmaßnahmen (RMM) beinhalten im Wesentlichen die Beschränkung der zugelassenen Verwender sowie die Festlegung der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in dem UBA-Hintergrundpapier „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".
Gute fachliche Anwendung
Für die Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden wurden jeweils für die breite Öffentlichkeit, für berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde) und für geschulte berufsmäßige Verwender verbindliche und teils unterschiedliche Anwendungsbestimmungen festgelegt. Sie sind in der Gebrauchsanweisung der jeweiligen Produkte enthalten und müssen bei ihrer Verwendung eingehalten werden. Das Umweltbundesamt hat diese Anwendungsbestimmungen in Form der „Guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ für jede Verwenderkategorie gesondert zusammengestellt. Die Links zu den jeweiligen GfA-Dokumenten finden Sie auf dieser Webseite unter „Publikationen“.
Alternativen zum Einsatz von Rodentiziden
Vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Mäusen und Ratten sind (Schlag-)Fallen grundsätzlich dem Einsatz von Rodentiziden vorzuziehen. So ist für einige Nagetierfallen schon das Umweltzeichen "Blauer Engel" für die Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen ohne giftige Wirkung vergeben worden. Besonders geeignete Anwendungsorte sind beispielsweise Privathaushalte und kleine Gewerberäume. Abgesehen von Umweltrisiken können Antikoagulanzien durch das Hervorrufen innerer Blutungen bei Ratten und Mäusen unter Umständen Schmerzen und Tierleid verursachen. Der Einsatz von Schlagfallen kann dagegen bei richtiger Konstruktion und Anwendung tierschutzgerechter sein. Die Fallen müssen mindestens täglich, idealerweise alle 12 Stunden, kontrolliert werden. Zur Förderung nicht-chemischer Alternativen zu Nagetierbekämpfungsmitteln wurden zwei Workshops auf EU-Ebene (NoCheRo-Workshops 2018 und 2020) durchgeführt. Diese waren die Grundlage für die Erarbeitung des NoCheRo-Leitfadens zur Prüfung von Schlagfallen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Tierschutzgerechtheit. Nagetierfallen werden nach diesem Leitfaden auch im Rahmen der Anerkennung von Mitteln und Verfahren bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen von Gesundheitsschädlingen gemäß §18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geprüft. Die Liste mit den nach §18 IfSG anerkannten Nagetierfallen finden Sie hier.
Vorbeugende Maßnahmen
Um einem Nagetierbefall vorzubeugen, sollte der Zugang von Nagetieren zu Nahrung (Lebensmittel, Tierfutter, Vorräte etc.) und Wasser verhindert werden. Zugänge zum Innenbereich wie zum Beispiel Spalten oder Löcher sollten möglichst verschlossen werden. Auch die richtige Kompostierung von Abfällen sowie die Beseitigung von Unrat oder Bodendeckern, die als Unterschlupf dienen könnten, kann das Risiko eines Nagetierbefalls verringern. Um die Ansiedlung beziehungsweise Ausbreitung von Ratten in der Kanalisation zu vermeiden, sollten keine Lebensmittel(-reste) durch die Toilette entsorgen werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die festgelegten Risikominderungsmaßnahmen für Rodentizide mit Antikoagulanzien haben bei Herstellern, Verwendern und Branchenvertretern zu einer regen Diskussion und zahlreichen Fragen geführt. Aus diesem Anlass hat das Umweltbundesamt häufig gestellte Fragen (FAQ) und deren Antworten zur Zulassung und Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden in dem Hintergrundpapier „Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ zusammengestellt.
Weitere Informationen
Weiterführende Hinweise zu Nagetierbekämpfungsmitteln und biozidfreien Alternativen sind im Biozid-Portal des UBA zu finden. Die in Deutschland bereits zugelassenen Rodentizide sind in der Biozid-Produktdatenbank der Zulassungsstelle (BAuA) in der Produktart 14 gelistet.