Biozidprodukte
Biozide werden in unterschiedlichen Produkten eingesetzt. Die Palette reicht von Schiffsanstrichen, Desinfektionsmitteln und Holzschutzmitteln bis hin zum Mückenspray oder Mittel gegen Nagetiere.
Biozide werden in unterschiedlichen Produkten eingesetzt. Die Palette reicht von Schiffsanstrichen, Desinfektionsmitteln und Holzschutzmitteln bis hin zum Mückenspray oder Mittel gegen Nagetiere.
Die europäische Biozid-Verordnung (EU 528/2012) unterscheidet folgende vier Hauptgruppen der Biozidprodukte:
Diese werden wiederum in insgesamt 22 Produktarten (product types, PT) unterteilt.
In der Biozidprodukte-Richtlinie 98/8/EG gab es ursprünglich 23 Produktarten. Mit Inkrafttreten der Biozid-Verordnung EU 528/2012 am 1. September 2013 entfällt die ehemalige Produktart 20 „Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel“. In Deutschland dürfen laut Chemikaliengesetz (ChemG) weiterhin Biozidprodukte zur Bekämpfung von Vögeln, Fischen und sonstigen Wirbeltieren aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht angewendet werden. Sie dürfen weder zugelassen noch registriert werden. Ausländische Zulassungen oder Registrierungen solcher Produkte dürfen nicht anerkannt werden.
In der Biozid-Verordnung werden erstmals auch Gebrauchsgüter, die mit Bioziden behandelt sind, reguliert. Solche „behandelten Waren“ können zum Beispiel Textilien mit Schweiß- oder Mosquitoschutz, imprägnierte Hölzer, Kühlschränke oder Laptop-Tastaturen mit keimtötender Beschichtung oder mit Insektiziden behandelte Wollteppiche sein. Die Verordnung schreibt vor, dass Gebrauchsgüter in der EU nur noch mit Biozid-Wirkstoffen behandelt sein dürfen, die auch für eine solche Anwendung zugelassen sind.