Chemicals, Water

Bewertung wassergefährdender Stoffe

Überlegungen zum wasserrechtlichen Anlagenbegriff hinsichtlich des Anlagenvolumens und der Bestimmung der Gefährdungsstufen gemäß § 6 Muster-VAwS


Die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19g Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden in § 2 (1) der Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) folgendermaßen definiert: Anlagen sind selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.  Allgemeine Anforderungen an alle wasserrechtlichen Anlagen sind in § 3 Muster- VAwS formuliert. Allerdings müssen sie durch besondere Anforderungen ergänztbzw. im Sinne der Verhältnismäßigkeit modifiziert werden.   

 

 

Series
LTwS (series closed) | 28
Number of pages
30
Year of publication
Author(s)
D. Rottgardt, H.-P. Lühr
Language
German
Publisher
Umweltbundesamt
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88 KB
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