Der im ersten Teil dieses Rechtsgutachtens entwickelte Vorschlag zur Änderung des Londoner Protokolls sieht vor, dass die Erforschung der Meeresdüngung von der zuständigen Behörde zuzulassen ist, wenn sie berechtigter wissenschaftlicher Forschung dient und dies anhand eines (allgemeinen) Bewertungsrahmens und ggf. zusätzlich anhand spezieller Bewertungsrahmen überprüft wurde. Meeresdüngungsvorhaben, die nicht berechtigter wissenschaftlicher Forschung dienen und damit insbesondere kommerzielle Meeresdüngungsvorhaben, sind mithin verboten. Tritt diese Änderung des Londoner Protokolls in Kraft, so ist Deutschland verpflichtet, rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben zur Meeresdüngung zu formulieren.

Water, Sustainability | Strategies | International matters
Rechtliche Steuerungsmöglichkeiten für experimentelle Erforschung der Meeresdüngung
Series
Texte | 20/2012
Number of pages
158
Year of publication
Author(s)
Prof. Dr. Sabine Schlacke, Dr. Till Markus, Dr. Susanna Much
Language
German
Project No. (FKZ)
363 01 313
Publisher
Umweltbundesamt
File size
4060 KB
Price
0,00 €
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