Das Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17.3.1998 [Anonymus, 1998] betrachtet zum einen Vorsorgeaspekte und hat zum anderen die Gefahrenabwehr zum Ziel, die ihrerseits Vorgaben für die Sanierung macht. Während die Gefahrenabwehr mehr retrospektiv zu betrachten ist, soll die prospektive Vorsorge einen langfristig guten Zustand der Böden unter Erhalt aller Bodenfunktionen sicherstellen. Dieser langfristige Schutz hat zum Ziel, die Nutzungsmöglichkeiten eines Bodens zu erhalten. Damit dürfen Vorsorgewerte nicht nutzungsabhängig – und damit eingeschränkt – definiert werden, da dies dem Ziel des Multifunktionalitäts-Erhaltes entgegenwirkt und einen Nutzungswandel in Richtung auf minderwertige Nutzungen induziert.
Soil | Land
Vorsorgewerte/-anforderungen für Böden
Fachkonzept zur Ermittlung von Erheblichkeitsschwellen gemäß §9 Abs. 1 Punkt 2 BbodSchV
("Stoffliche Eignung in besonderem Maße" und "erhebliche Anreicherung") Entwicklung - Anwendung - FortschreibungsbedarfSeries
Texte | 13/2002
Number of pages
18
Year of publication
Author(s)
M. Herrchen, J. Vollmer, D. Hennecke, M. Klein, A. Storm
Abstract
Language
German
Project No. (FKZ)
298 74 246
Publisher
Umweltbundesamt
Price
0,00 €
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