1995

Nach 21 Jahren an der Spitze des UBA übergibt Heinrich von Lersner die Leitung an Andreas Troge.zum Vergrößern anklicken
Nach 21 Jahren an der Spitze des UBA übergibt Heinrich von Lersner die Leitung an Andreas Troge.
Quelle: Umweltbundesamt

1995 bekommt das UBA einen neuen Präsidenten: den Volkswirt und bislang UBA-Vizepräsidenten Dr. Andreas Troge. Außerdem geht die Umweltprobenbank in den Regelbetrieb. Die Alpenkonvention tritt in Kraft. Die EMAS-Verordnung wird in Deutschland durch das Umweltauditgesetz umgesetzt. Und das UBA veröffentlicht den „Lärmfindex ’95“ – ein Wegweiser durch den „Lärm-Dschungel“.

Inhaltsverzeichnis

 

Dr. Andreas Troge wird neuer UBA-Präsident

Nach fünf Jahren als Vizepräsident des ⁠UBA⁠ wird Dr. Andreas Troge am 1. August 1995 Präsident des Umweltbundesamt und leitet das UBA bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2009. Der Volkswirt Troge hatte seine Karriere im Umweltschutz übrigens beim Bundesverband der deutschen Industrie begonnen!

Audio


Radiobeitrag zum Wechsel an der Spitz des Umweltbundesamtes 1995: Von Lersner geht – Troge kommt (Deutschlandfunk 1995, gekürzt)

Quelle:
Deutschlandfunk
 

Umweltprobenbank geht in den Regelbetrieb

Jahr für Jahr sammelt die Bank Tausende von Human- und Umweltproben. Der Regelbetrieb soll eigentlich früher beginnen, jedoch wächst der Aufgabenbereich mit der Wiedervereinigung über Nacht um fünf Bundesländer. Neue Probenahmegebiete und Standorte für die Humanproben müssen schnell gefunden werden. 1995 ist die Probenbank aus der Probephase raus. 15 Jahre später lagern bereits über eine halbe Million Proben in den Bundesarchiven, um die Belastung des Menschen und seiner Umwelt durch Chemikalien in verschiedenen Lebensräumen zu untersuchen.

Entnahme einer Bodenprobe im Wald.
Für die Entnahme einer Bodenprobe kommt meistens Bohrgerät zum Einsatz.

Die Umweltprobenbank entnimmt regelmäßig an elf ausgewählten Standorten in Deutschland Bodenproben für das Archiv in Schmallenberg. Diese stammt aus Christinendorf.

Quelle: Umweltbundesamt
 

Die Alpenkonvention tritt in Kraft

Im März 1995 tritt die Alpenkonvention zum Schutz und für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im Alpenraum in Kraft. Vertragsparteien sind alle Alpenstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft. Diese sollen regelmäßige Protokolle zu Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie und Verkehr in den Alpen erstellen.

Ein See umgeben von Bergen mit klarem Wasser
Hochalpiner See
Quelle: Hoffmann / UBA
 

Die EMAS-Verordnung wird in Deutschland durch das Umweltauditgesetz umgesetzt

Die europäische ⁠EMAS⁠-Verordnung aus dem Jahr 1993 über die „freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ wird im Dezember 1995 in Deutschland in wesentlichen Teilen durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. In ihm ist beispielsweise das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die unabhängigen Umweltgutachter geregelt. Viele Unternehmen nehmen daraufhin an EMAS teil und verbessern damit ihren betrieblichen Umweltschutz.

 

Lärmfindex ’95 – ein Wegweiser durch den „Lärm-Dschungel“

Auf mehr als 320 Seiten enthält der „Lärmfindex ’95“ des Umweltbundesamtes (TEXTE 56/95) Informationen zu gesetzlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien, Prüfstellen, Hinweise auf Literatur und Bildungsmöglichkeiten und vor allem eine Vielzahl von Ansprechstellen und Adressen. Ein Verzeichnis der gebräuchlichsten Abkürzungen rundet das Werk ab.

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 Umweltprobenbank  Alpenkonvention  Umweltaudit