Hygiene im Privatbereich

Quelle: Uta Herbert / pixelio.de
Beseitigt oder abgetötet werden sollen Krankheitserreger wie bakterielle Keime einschl. Mykobakterien und Pilze. Ziel kann auch die Inaktivierung von Viren oder verschiedener Sporen sein.
Wirkungsweise von Hygienemaßnahmen
Grundsätzlich sind folgende Bereiche zu unterscheiden:
Hygiene ist wichtig zum Schutz vor Infektionskrankheiten. Dabei ist immer abzuwägen, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind , um eine ausreichende Hygiene sicherzustellen.
Link: Verbrauchertipps zu Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion
In Privathaushalten wird der Einsatz von Desinfektionsmitteln als in der Regel nicht erforderlich angesehen. Dies ist die übereinstimmende Einschätzung des UBA (Umweltbundesamtes), des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) und des RKI (Robert Koch-Institut).
Link: Antibakterielle Reinigungsmittel im Haushalt nicht erforderlich, Desinfektionsmittel nur mit Vorsicht einsetzen!
Es besteht die Gefahr, dass Desinfektionsmittel im Haushalt falsch angewendet werden, sich Resistenzen bilden und zusätzliche Risiken durch Vergiftungen mit Desinfektionsmitteln hinzukommen. Bei vielen im Haushalt eingesetzten antimikrobiellen Zusätzen in Reinigungsmitteln ist die Wirksamkeit nicht erwiesen und die Konzentrationen und Einwirkdauer reichen für eine effektive Desinfektion nicht aus. Die Risiken der Desinfektion im Haushalt sind somit höher als der Nutzen. Desinfektionsmittel sollten sinnvoller Weise nur nach ärztlicher Anweisung bei speziellen Fällen angewandt werden. Letztlich besteht sogar die Gefahr, dass sich die Anwender von Desinfektionsmitteln im Haushalt in falscher Sicherheit wiegen und klassische Hygienemaßnahmen wie das Händewaschen vernachlässigen.
Eine Untersuchung von Ökotest mit antibakteriell ausgerüsteten Allzweckreinigern und Wachmitteln ergab im Vergleich zu konventionellen Produkten keine verstärkte antibakterielle Wirkung der Produkte im Praxistest
Hygiene im Haushalt: Antibakterielle Ausrüstung: Überflüssig.
Persönliche Hygiene
Achten Sie auf regelmäßiges Händewaschen, denn die meisten Keime werden mit den Händen übertragen. Etwa eine halbe Minute mit hautfreundlicher Seife unter fließendem Wasser waschen bei Verschmutzungen, nach jedem Toilettenbesuch, vor jedem Zubereiten von Speisen, nach dem Kontakt mit Türen oder Türklinken in öffentlichen Gebäuden, und nach dem Kontakt mit Tieren oder erkrankten Menschen.
Reinigung von Flächen
Weitere Tipps zum umweltfreundlichen Reinigen unter "Frühjahrsputz".
Hygiene in der Küche
Reinigung von Wäsche
Das Waschen bei Niedrigtemperaturen von 20 oder 30 °C schont die Umwelt. Achten Sie jedoch auf geeignete Waschmittel. Nach jeder fünften Wäsche oder alle zwei Wochen sollten Sie einen 60°C-Waschgang mit einem bleichmittelhaltigen Vollwaschmittel durchführen. Dies ist erforderlich, damit durch die Niedrigtemperatur-Waschgänge in der Waschmaschine kein Bakterienbelag entsteht. Manche Wäschestücke brauchen aus Hygienegründen höhere Temperaturen von 40 oder 60°C, z. B. Unterwäsche, Servietten, Bettwäsche, Spüllappen und Handtücher sowie Textilien, die mit Haustieren in Berührung kommen.
Weitere Tipps von der Verbraucherzentrale Hamburg:
Wie wird die Wäsche umweltschonend sauber? und unter "Waschtemperaturen"
Im „gesunden“ Privathaushalt und bei normal verschmutzter Wäsche ist keine zusätzliche Wäschedesinfektion mit „Hygienespülern“ erforderlich. Bei Durchführung üblicher Haushaltswäschen kann und wird im Normalfall ein ausreichendes hygienisches Gesamtergebnis erzielt. Im September 2010 hat Ökotest einige Vollwaschmittel für niedrige Temperaturen getestet und die meisten mit „gut“ bewertet.
ÖKO-TEST: Waschmittel, Vollwaschmittel, Niedrigtemperatur
Im medizinischen Bereich, z.B. in Krankenhäusern werden nur auf Wirksamkeit geprüfte Verfahren nach der VAH-Liste angewendet. Dafür sind technischen Standards notwendig, die in der Regel von üblichen Haushaltswaschmaschinen gar nicht erreicht werden können, beispielsweise aufgrund zu hoher Abweichungen bei der Temperatureinstellung.
Eignung von VAH-gelisteten chemothermischen Wäscheverfahren beim Einsatz in Haushaltswaschmaschinen
Gesundes Raumklima
Desinfektion von Abfall
Eine Desinfektion von Abfall kann ggf. im medizinischen Bereich notwendig sein. In Privathaushalten ist dies aber überflüssig. Eine regelmäßige Entsorgung des Abfalls und des Biomülls reicht als Hygienemaßnahme vollständig aus. Die Wirksamkeit von antibakteriellen Müllbeuteln zum Schutz vor Krankheitskeimen ist beispielsweise nicht erwiesen, führt jedoch zu unnötigen Umweltbelastungen durch die verwendeten Biozidwirkstoffe wie das stark umweltgefährliche Triclosan.
Triclosan gehört nur in die Klinik und die Arztpraxis!
Für mobile Toiletten in Wohnmobilen, Sportbooten und Gärten stehen Sanitärzusätze und Spülwasserzusätze zur Verfügung. Sie haben die Aufgabe, das Spülwasser frisch zu halten und die technische Funktion und die Hygiene in der mobilen Toilette zu gewährleisten. Achten Sie auf Produkte mit dem Blauen Umweltengel., denn diese Mittel sind kläranlagenverträglich und verursachen bei ihrer Entsorgung keine schädlichen Auswirkungen (RAL-UZ 84a, RAL-UZ 84b).
Kläranlagenverträgliche Spülwasserzusätze RAL-UZ 84b
Wann sind Desinfektionsmaßnahmen notwendig?
Die Verwendung von Desinfektionsmitteln und antibakteriellen Reinigern kann notwendig werden, wenn im Haushalt eine Person mit einer ansteckenden Erkrankung (z. B. Salmonellen-Dauerausscheider) einer Immunschwäche bzw. einer Allergie lebt. Ob und welche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll sind, sollte immer von Fall zu Fall mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
Bei behördlich angeordneten Entseuchungen (Desinfektion) und Entwesungen (das Vernichten tierischer Schädlinge) dürfen nach § 18 Infektionsschutzgesetz nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die vom RKI (Robert-Koch-Institut) als zuständiger Bundesoberbehörde in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht wurden.
Gemeinschafts- und ähnliche Einrichtungen müssen nach dem Infektionsschutzgesetz die „Infektionshygiene“ einhalten. In Hygieneplänen werden dazu innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt und vom Gesundheitsamt überwacht. Entsprechende Einrichtungen sind beispielsweise: Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen sowie vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte sowie Gemeinschafts- und Massenunterkünfte.
Wie lassen sich antibakterielle von herkömmlichen Reinigungsprodukten unterscheiden?
In den Verkaufsregalen der Drogerien und Supermärkte stehen althergebrachte Reinigungsmittel neben solchen, die auf besondere biozide Eigenschaften verweisen, um Bakterien, Pilze oder Viren abzutöten oder in ihrer Vermehrung zu hemmen. Bei manchen Inhaltsstoffen entscheidet nur die Konzentration darüber, ob der Stoff als Konservierungsmittel das Produkt länger haltbar machen soll oder ob er eine Hygienewirkung für den Verwender erzielen will. Beispielsweise wirken die in den meisten Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside antibakteriell.
Bei anderen Produkten steht unter der Liste der Inhaltsstoffe nur „Desinfektionsmittel“, ohne die genaue chemische Bezeichnung wiederzugeben. Die Unterscheidung ist dennoch möglich. Achten Sie auf eines dieser Erkennungsmerkmale:
Die Umweltzeichen „Blauer Engel” (nationales Umweltzeichen) und „Euroblume” (EG-Umweltzeichen) bieten die Möglichkeit, sich für das umweltverträglichere Produkt zu entscheiden.
Das EG-Umweltzeichen für „Allzweckreiniger und Reinigungsmittel für sanitäre Einrichtungen“ schließt den Einsatz quaternärer Ammoniumverbindungen, Glutaraldehyd und anderer giftiger und sehr giftiger Inhaltsstoffe mit längerfristig schädlicher Wirkung aus. Ähnliche Anforderungen gelten auch für die EG-Umweltzeichen zu Maschinen- und Handgeschirrspülmittel sowie für das EG-Umweltzeichen für Waschmittel.
In den Bereichen Wäschedesinfektion und Abfalldesinfektion (Kläranlagenverträgliche Spülwasserzusätze) werden nationale Umweltzeichen vergeben. Der „Blaue Engel“ für „Nassreinigungsdienstleistung“ wird z.B. für Betriebe vergeben, in denen bei der Textilreinigung auf organische Lösemittel verzichtet und ausschließlich Wasser als Lösemittel verwendet wird.
RAL-UZ 104 Nassreinigungsdienstleistung
Mehr Informationen zu den Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmitteln unter: "Umweltzeichen"