Hygiene im Veterinärbereich

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Schweine
Quelle: Alexandra H. / pixelio.de

Inhaltsverzeichnis

 

Allgemeine Informationen

Die Produktart 3 umfasst Produkte zum Zweck der Hygiene im Veterinärbereich. Veterinärbereich meint dabei

  • tierärztliche Einrichtungen (Praxen, Tierkliniken),
  • landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Ställe, Aquakultur),
  • sowie weitere Bereiche, in denen Tiere untergebracht sind, gehalten oder befördert werden (Viehtransport, Zoohandel),
  • private Tierhaltung

Der überwiegende Teil der Wirkstoffe lässt sich den Desinfektionsmitteln zuordnen. Es geht dabei im professionellen Bereich im Wesentlichen um:

  • Stalldesinfektion,
  • Brutstättendesinfektion,
  • Desinfektion von Schuhwerk und Klauen,
  • Desinfektion von Melkanlagen,
  • Desinfektion von Tiertransportmitteln.

Hinzu kommen direkt auf Tiere aufgebrachte Desinfektionsmittel ohne gegen bestimmte Erkrankungen gerichteten therapeutischen Zweck (z.B. Desinfektion des Nabels neugeborener Kälber mit Jod, Zitzendesinfektionsmittel) und Mittel für Aquakulturen (z.B. gegen externe Parasiten).

In Arztpraxen sowie in Tierkliniken werden im Wesentlichen Produkte zur Oberflächendesinfektion sowie zur Instrumentensterilisation angewendet.

Für den Privatbereich sind Desinfektionsmittel für die Tierumgebung (Tränken, Käfige, etc.), Umgebungsrepellentien sowie Desinfektionsmittel zur Applikation auf das Tier auf dem Markt. Ein Einsatz von Desinfektionsmitteln in Privathaushalten auch für kleine Tiere ist zu minimieren, bzw. zu vermeiden.

 

Alternative Maßnahmen

Produkt- und Verfahrenslabel

Die Begutachtung der Wirksamkeit einzelner Desinfektionsmittelprodukte für den Lebensmittel- und Veterinärbereich erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) und die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Diese Gesellschaften geben Listen geprüfter Desinfektionsmittel heraus.
In der Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung der DVG sind alle Präparate, die nach  DVG-Richtlinien bzw. EN-Prüfnormen auf ihre Wirksamkeit überprüft sind, aufgeführt.
Die DLG vergibt ihr DLG-Gütezeichen für folgende Produktarten:

  • Stalldesinfektionsmittel,
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Melkanlagen und Molkereieinrichtungen,
  • Euterhygiene.

Die verschiedenen Desinfektionsmittellisten und das Gütezeichen der DLG können als Produktlabel angesehen werden. Allerdings zielen diese Kennzeichnungen nicht primär auf den sicheren Umgang mit den Mitteln, sondern auf Wirksamkeit und Erfüllung des Einsatzzweckes. Da jedoch konkrete Anweisungen zu Konzentration, Einwirkzeit, etc. gegeben werden, helfen sie indirekt auch, eine unsachgemäße und möglicherweise gefährliche (z.B. durch Überdosierung) Anwendung zu vermeiden.

Biozidfreie Verfahren

Zur Desinfektion von Gegenständen und Geräten stellen thermische Verfahren grundsätzlich eine Alternative zu chemischen Verfahren dar. Bei der Flächendesinfektion mit heißem Wasser sind allerdings wegen der kaum einzuhaltenden notwendigen Temperatur von > 82 °C thermische Verfahren den chemischen unterlegen. Weitere alternative Verfahren wie UV-Bestrahlung und Abflammtechniken haben kaum Bedeutung.

Das Kalken von Wänden, d.h. Wandanstriche mit Kalkmilch (Ca(OH)2 in Wasser) findet seit Alters her insbesondere bei Wirtschaftsgebäuden breite Anwendung. Kalkanstriche sind aufgrund ihrer stark basischen Wirkung keimtötend. Allerdings sind Kalkmilch oder Calciumhydroxid aufgrund ihrer bioziden Wirkung ebenfalls als biozide Wirkstoffe anzusehen, auch wenn sie nicht in der 2. Review-Verordnung enthalten sind.

In der EG-Verordnung Nr. 889/2008 vom 5. September 2008 (Durchführungsvorschriften zur neuen EG-Öko-Basisverordnung) sind im Anhang VII die in der Ökologischen Landwirtschaft (incl. Aquakultur) zulässigen Reinigungs- und Desinfektionsmittel aufgeführt. Es handelt sich in der Mehrzahl um Seifen, Säuren und Laugen, Alkohol, aber auch Formaldehyd, Wasserstoffperoxid u.a.

 

Sachgerechte Anwendung

Berufliche/professionelle Anwender

Soweit es sich bei den angewendeten Stoffen um Gefahrstoffe mit entsprechender Kennzeichnung handelt, müssen die Vorschriften des Gefahrstoffrechts beachtet werden. Der Arbeitgeber hat auf die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung zu achten, Unterweisungen durchzuführen und Betriebsanweisungen zu erstellen.
Tierarztpraxen und Tierkliniken unterliegen u.a. den Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften, die z.B. die Einhaltung der Hygienevorschriften fordern. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt mehrere Broschüren heraus, die den Veterinärbereich betreffen. Beispiele sind die Anleitung "Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin", die BGR 206 "Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst" sowie die BGR 209 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln".

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. gibt mehrere Merkblätter zur tierschutzgerechten Haltung von Nutz- und Heimtieren heraus. Weitergehende Empfehlungen zum Umgang mit Desinfektionsmitteln werden hier allerdings nicht gegeben.

Auch die Landwirtschaftskammern geben praktische Hilfen zur Stalldesinfektion. Dabei wird auch auf Sicherheitsaspekte wie persönliche Schutzausrüstung eingegangen. In den Broschüren der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) werden ebenfalls grundlegende Aspekte der Arbeitssicherheit dargestellt.

Verbraucher und nicht professionelle Anwender

Für den  nicht-professionellen Anwender werden von Produkten der Produktart 3  Mittel für Haustiere, entweder zur Desinfektion von Käfigen, Tränken und sonstigen Gegenständen im Kontakt mit den Tieren oder zur Applikation auf das Tier direkt  angeboten. Außer den Hinweisen auf der Verpackung stehen dem Anwender dabei keine weiteren Hilfen zur Verfügung.
Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist im privaten Haushalt für Klein-Tiere im Normalfall nicht erforderlich und sollte sorgfältig geprüft und auf jeden Fall minimiert werden. In Privathaushalten wird der Einsatz von Desinfektionsmitteln nach übereinstimmender Einschätzung des ⁠UBA⁠ (Umweltbundesamt), des ⁠BfR⁠ (Bundesinstitut für Risikobewertung) und des ⁠RKI⁠ (Robert Koch-Institut) als in der Regel nicht erforderlich angesehen. Es besteht die Gefahr, dass Desinfektionsmittel falsch angewendet werden, sich Resistenzen bilden und zusätzliche Risiken durch Vergiftungen mit Desinfektionsmitteln hinzukommen.

Bedarfsermittlung

Die Betriebssicherheitsverordnung und Biostoffverordnung sowie die Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) fordern für Tierkliniken und Tierarztpraxen die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Aufstellung eines Hygieneplans. In diesem soll schriftlich festgelegt werden, was mit welcher Häufigkeit mit welchen Mitteln durch wen gereinigt und desinfiziert werden soll. Die Bedarfsermittlung fällt somit in die Verantwortlichkeit des Unternehmers bzw. Leiters der Einrichtung.

Die TRBA 230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten“ fordert die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und daraus abgeleiteten baulichen, technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Im Umgang mit Nutztieren sind Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände bereitzustellen. Arbeitsräume, Geräte und Stiefel sind regelmäßig und bei Bedarf mit geeigneten Arbeitsmitteln zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. 
 
Verwendung von risikomindernden Applikationsformen

Die Stalldesinfektion wird generell unter Verwendung von Hochdruckreinigern durchgeführt. In den Merkblättern (s. o.) werden nähere Angaben zu den zu verwendenden Düsen, zum Abstand von den Flächen, zur Temperatur und weiteren Einzelheiten der Anwendung gemacht. Generell ist bei der Ausbringung per Strahldüse im Vergleich zur Wischdesinfektion wegen der Verteilung als Aerosol und der potentiellen Inhalation von einer höheren ⁠Exposition⁠ auszugehen. Eine Wischexposition ist allerdings in den meisten Stallbereichen praktisch schwer durchführbar.

Verwendung risikoärmerer Biozid-Produkte

In der Broschüre „Gefahrstoffe“ der SVLFG wird z.B. empfohlen formaldehydhaltige Desinfektionsmittel durch Produkte auf Basis organischer Säuren zu verwenden.

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 Biozid-Portal