1975 geht es der unkontrollierten Entsorgung von Abfällen an den Kragen: Das UBA deckt rund 50.000 wilde Mülldeponien in Deutschland auf und sorgt für deren Schließung. Die europäische Gemeinschaft erlässt die Abfallrahmenrichtlinie. Außerdem wird beim UBA die Meldepflicht für die Rezepturen von Wasch- und Reinigungsmitteln eingeführt – mit Erfolg: Die Belastung der Gewässer sinkt.
Das war ein hartes Stück Arbeit: 1975 zeigt eine Analyse des Umweltbundesamtes, dass es in Deutschland rund 50.000 unkontrollierte Mülldeponien gibt. Eine gefährliche Bedrohung für das Grundwasser und die Gesundheit vieler Menschen. Das UBA setzt sich hartnäckig für die Schließung der wilden Kippen ein. Schon wenig später werden 20.000 illegale Müllkippen geschlossen. Das UBA lässt aber nicht locker: Und erarbeitet genaue Kriterien für ökologisch akzeptable Lagerstätten und ermöglicht so strenge Anforderungen für kontrollierte Deponien.
Abfall ist eines der ersten Themen der Umweltpolitik, das von der Europäischen Gemeinschaft aufgegriffen wird. 1975 verabschiedet sie die Abfallrahmenrichtlinie. Die Richtlinie bildet den Gesamtrahmen für die Abfallwirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft und soll Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verhindern.
Wasch- und Reinigungsmittel werden umweltfreundlicher
Ab 20. August 1975 herrscht Meldepflicht beim Umweltbundesamt: Hersteller und Importeure von Wasch- und Reinigungmitteln müssen dem UBA melden, wie und woraus sie ihre Produkte zubereiten. Das Waschmittelgesetz wird ein voller Erfolg: Die Belastung der Flüsse, Bäche und Seen sinkt merklich.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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