Das UBA wird als erste deutsche Behörde für sein EMAS-Umweltmanagement ausgezeichnet. Kraft-Wärme-Kopplung und PKW-Partikelfilter werden vorangetrieben, die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle ab 2005 verboten. Die EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die über nationale Emissionshöchstmengen (NEC) treten in Kraft. Der EU-Rat beschließt eine Nachhaltigkeitsstrategie.
Das UBA wird als erste deutsche Behörde mit dem EMAS-Logo ausgezeichnet
EMAS steht für Eco-Management and Audit Scheme, auch kurz Umweltaudit genannt. Nur wer ein Umweltmanagement nach EMAS-Maßstäben einführt, darf das begehrte EMAS-Logo tragen. Ein unabhängiger Gutachter überprüft die Einhaltung der Verordnung, zum Beispiel was den Strom- und Trinkwasserverbrauch oder das Abfallaufkommen betrifft. Das UBA geht mit gutem Beispiel für andere Organisationen voran. Nach Berlin-Bismarckplatz wird 3 Jahre später der Standort Langen ausgezeichnet. 2006 kommt Berlin-Grunewald, 2007 Dessau und Berlin-Marienfelde und 2008 der Standort „Haus 23“ in Berlin-Dahlem hinzu.
Nach UBA-Schätzungen sind Dieselrußpartikel aus Abgasen allein in Deutschland Ursache für 14.000 vorzeitige Todesfälle. Es ist an der Zeit, die Abgasnormen EU-weit für Diesel-Pkw und Lkw deutlich zu verschärfen. Deutschland und Frankreich gründen eine gemeinsame Initiative: Die gesundheitsschädlichen Rußpartikel sollen im Vergleich zu der ab 2005 gültigen Euro-4-Norm noch einmal um 90 Prozent gesenkt werden. Unterstützend kommt die EU-Richtlinie zur Luftqualität hinzu. Nach ihr gelten ab 2010 Grenzwerte für Schwebstoffe, zu denen vor allem die feinen Dieselrußpartikel gehören.
Radio-Interview Dr. Axel Friedrich, damaliger Leiter der UBA-Abteilung „Verkehr“ zum Thema Rußpartikelfilter für Autos (Deutschlandradio 2003, gekürzt)
Bundesregierung und deutsche Wirtschaft vereinbaren Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Die Klimavereinbarung zwischen Bundesregierung und deutscher Wirtschaft vom 9. November 2000 wird am 25. Juni 2001 ergänzt. Das Ziel: die CO2-Emissionen durch den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung reduzieren. Bei dieser wird die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme nicht ungenutzt als Abwärme in die Umgebung abgegeben, sondern sinnvoll, zum Beispiel für das Heizen in Gebäuden, verwendet.
Europäischer Rat beschließt Nachhaltigkeitsstrategie
Der Europäische Rat beschließt im Jahr 2001 eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Europäische Union. Diese Strategie wird im Jahr 2006 auf Grundlage umfangreicher Konsultationen, an denen sich das UBA beteiligt, durch Beschluss des Europäischen Rates erneuert. Thematische Schwerpunkte der erneuerten Strategie sind: Klimaänderung und saubere Energie; nachhaltiger Verkehr; nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen; Gesundheit; Soziale Eingliederung, Demografie und Migration; Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung.
Neue Verordnung verbietet ab 2005 Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien
Zum Siedlungsabfall zählen alle Abfälle, die nicht bei Produktionsprozessen anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Hausmüll, Gewerbeabfälle und Straßenkehricht. Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass ab 2005 die Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien nicht mehr erlaubt wird.
Die EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) tritt in Kraft
Die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme führt in Deutschland 2004 / 2005 zur Einführung der „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP), mit der seitdem bei der Aufstellung beispielsweise von Bauleitplänen oder Verkehrskonzepten frühzeitig die möglichen Umweltauswirkungen untersucht werden. Sie ist somit eine wichtige Ergänzung zur „Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP), die für die Zulassung bestimmter Industrieanlagen oder Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt werden muss.
Die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC) tritt in Kraft
Die Europäische Union übernimmt mit der Richtlinie 2001/81/EG das im Rahmen des Genfer Luftreinhalteabkommens entwickelte Konzept der Begrenzung nationaler Emissionsfrachten durch nationale Emissionshöchstmengen für die Schadstoffe SO2, NOx, VOC und NH3. Das UBA hat die Entwicklung dieses neuen Ansatzes erheblich unterstützt, mit dem die bisherige Doppelstrategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung mittels Luftqualitätsstandards und Emissionsbegrenzungen an der Quelle um einen dritten Weg erweitert wird. Das UBA initiiert und koordiniert die im Zusammenhang mit der Richtlinie erforderlichen Aktivitäten, einschließlich der Berichterstattung an die Europäische Union.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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