plus ein - Eintageszählstelle - Leihaktion

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Unsere Eintageszählstelle im Einsatz
Quelle: Europäische Mobilitätswoche / Umweltbundesamt

Sie finden sich immer häufiger im Straßenbild: Fahrradzählstellen. Sie sind mehr als ein Messinstrument, denn sie geben Radfahrenden das positive Gefühl, Teil einer größeren Masse zu sein. Neben fest verbauten gibt es auch temporäre Zählstellen, die nicht über Induktionsschleifen, sondern beispielsweise über Schläuche im Boden die Radelnden zählen.

Aktionsidee

Die Zählsäule plus eins verfolgt einen anderen Weg. Hier wird klassisch von Hand gezählt. Die Low-Tech-Variante der Erfassung stellt selbstverständlich keine Dauerlösung dar. Sie ist viel mehr als Aktion zu verstehen, um zum Beispiel mit Radelnden ins Gespräch zu kommen und die Aufmerksamkeit auf ganz bestimmte Straßenabschnitte einer Kommune zu lenken.

Durchführung

Zusätzlich zu den mitgelieferten Materialien wird ein Vierkantrohr (mind. 2 m lang) sowie eine Fußplatte benötigt. Beides sind herkömmliche Materialien, wie sie für ein temporäres Straßenschild benötigt werden. Die Zählstation wird entsprechend der beiliegenden Aufbauanleitung in wenigen Schritten montiert.

Es bietet sich an, diese im Rahmen der Eröffnung einer Fahrradstraße oder eines Radwegs zu nutzen. Spielt eine Kommune mit der Idee, eine Zählstelle fest zu installieren, kann diese Säule auch dazu dienen, letzte Zweifel auszuräumen.

Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Radfahrenden absteigen und sich selbst zählen, braucht die Zählstation eine Person zur Betreuung. Wer ins Extreme gehen will, organisiert eine Betreuung über 24 Stunden und versucht, mit Nachtfahrten und weiteren Aktionen möglichst viele Radelnde an der Zählstelle vorbeizulotsen. Ansonsten ist es natürlich auch möglich, nur über einen bestimmten Zeitraum zu zählen.

Hinweis

Aufgrund ihrer manuellen Bedienbarkeit kann die Zählstelle natürlich nicht nur Radelnde zählen. Auch Zufußgehende erfasst sie präzise. Zum Beispiel an einem Zebrastreifen oder im Rahmen der Eröffnung einer Fußgängerzone. Das Aufstellen einer (temporären) Zählstelle sollte im Vorfeld mit dem zuständigen Ordnungsamt abgeklärt und genehmigt werden. Da manuell gezählt wird, sollte der zählenden Person ein ausreichend großer und sicherer Platz zur Verfügung stehen.

Bestellungen unter emw [at] uba [dot] de.

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