In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.) weiterlesen
![Eine Deutschlandkarte zeigt die Gebiete, die eine Fristverlängerung für den NO2-Jahresgrenzwert beantragt haben](https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/styles/fullsize/public/medien/370/bilder/fristverlaengerung_no2_gebiete.png?itok=39LPNjfx)
Deutschlandkarte mit den Gebieten mit beantragter Fristverlängerung: NO2-Jahresgrenzwert (Stand: 08.10.2014)