Biokunststoffe - was sind das? Gehören sie auf den Kompost oder in die gelbe Tonne? Können Biokunststoffe im Wald verrotten? Biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe werfen viele Fragen auf, die wir in diesen FAQ beantworten wollen.
1.1. Was ist der Unterschied zwischen biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen?
Biobasierte Kunststoffe werden ganz oder teilweise aus biogenen Rohstoffen (z.B. aus Mais und Zuckerrohr) hergestellt. Biologisch abbaubare Kunststoffe hingegen sind Kunststoffe, die sich unter bestimmten Bedingungen zersetzen und beim Abbau hauptsächlich Kohlenstoffdioxid (CO2) und Wasser hinterlassen. Biobasierte Kunststoffe können biologisch abbaubar sein, sind es oft aber nicht, wie z.B. biobasiertes PET. Umgekehrt können biologisch abbaubare Kunststoffe sowohl fossilbasiert als auch biobasiert sein.
1.2. Woraus bestehen biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe?
Die Rohstoffe für biobasierte Kunststoffe liefern in der Regel stärke- und cellulosereiche Pflanzen wie Mais oder Miscanthus, manchmal aber auch Ölsaaten oder Holz. Biologisch abbaubare Kunststoffe können aus thermoplastischer Stärke, Cellulose, abbaubaren Polyestern und Polylactid (PLA) hergestellt werden. Polylactid ist das Polymer der Milchsäure, welche ebenfalls aus Stärke oder Cellulose gewonnen wird. Die Herstellung einiger abbaubarer Polyester basiert bisweilen auch auf Erdöl. Biologisch abbaubare Kunststoffe können also biobasiert oder fossilbasiert sein. Häufig liegen auch Mischungen vor, zum Beispiel von PLA und abbaubaren Polyestern.
1.3. Welchen Marktanteil haben biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe?
Die weltweite Produktionskapazität für biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe lag 2022 nach Schätzungen von Branchenexperten bei ca. 2,22 Mio. Tonnen. Zum Vergleich: Im selben Jahr wurden 390 Mio. Tonnen konventionelle Kunststoffe hergestellt. Auf Europa entfallen ca. 26,5 % der Produktion biobasierter und bioabbaubarer Kunststoffe, was ca. 588.000 Tonnen entspricht. Am häufigsten werden flexible Verpackungen (Tüten) aus biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt (european bioplastics 2022).
2. Biobasierte Kunststoffe
2.1. Können biobasierte Kunststoffe recycelt werden?
Das kommt darauf an. Einige biobasierte Kunststoffe weisen dieselbe chemische Struktur auf wie ihre fossilbasierten Pendants und Sortierung sowie Recycling sind mit den etablierten Verfahren möglich. Ein Beispiel dafür sind PET-Flaschen mit biobasierten Anteilen, welche gemeinsam mit herkömmlichen PET-Flaschen recycelt werden können. Dabei ist es wichtig, dass ein möglichst hochwertiges werkstoffliches Recycling erfolgt, unabhängig von der Rohstoffquelle.
Biobasierte Kunststoffe, welche nicht dieselbe chemische Struktur aufweisen wie fossilbasierte Kunststoffe, werden nach dem aktuellen Stand der Praxis in der Regel in Sortieranlagen nicht sortiert, auch wenn sie theoretisch sortierbar wären. Obwohl viele dieser Kunststoffe thermoplastisch verformbar sind und somit theoretisch werkstofflich recycelt werden könnten, sind die Sortieranlagen für Leichtverpackungen aus dem gelben Sack / der gelben Tonne nicht darauf ausgelegt, sie zu identifizieren und auszusortieren. Aufgrund des geringen Aufkommens ist es nicht wirtschaftlich diese Kunststoffe als eigene Fraktion zu sortieren und zu recyceln. Deshalb landen diese biobasierten Kunststoffe, die nicht dieselbe chemische Struktur wie fossilbasierte Kunststoffe aufweisen, meist in der energetischen Verwertung.
2.2. Sind biobasierte Kunststoffe nachhaltiger als konventionelle Kunststoffe?
Eher nein. Aus vergleichenden Ökobilanzen einfacher Gegenstände und Verpackungen wissen wir, dass sich die Umweltauswirkungen nicht wesentlich verbessern, wenn die Rohstoffe biobasiert sind statt fossilbasiert. Die Auswirkungen verschieben sich eher: Während konventionelle fossilbasierte Kunststoffe mehr klimawirksames CO2 freisetzen, weist der ökologische Fußabdruck biobasierter Kunststoffe ein höheres Versauerungs- und Eutrophierungspotential sowie höheren Flächenbedarf für die Rohstoffproduktion aus (GIZ 2021). Da landwirtschaftliche Flächen weltweit begrenzt sind, kann es zur Konkurrenz um alternative Flächennutzungen kommen, insbesondere mit der Lebensmittelproduktion, dem Naturschutz oder auch der energetischen Biomassenutzung. Anders sieht es aus, wenn für die Herstellung biobasierter Kunststoffe Reststoffe, beispielsweise aus der Landwirtschaft, verwendet werden. Die Nutzung von Reststoffen ist in der Regel ökologisch vorteilhafter, da keine zusätzliche Flächennutzung erforderlich ist. Jedoch besteht auch bei Reststoffen Konkurrenz zwischen der energetischen und stofflichen Nutzung und dem Einsatz als Tierfutter.
2.3. Sind biobasierte Kunststoffe stets zu 100 % biobasiert?
Biobasierte Kunststoffe sind oftmals nur anteilig biobasiert. Der biobasierte Anteil lässt sich experimentell in Polymeren und in Produkten ermitteln. Dabei werden die Standards CEN/TS 16137 für Polymere und die EN 16785-1 für Produkte zu Grunde gelegt. Der Anteil wird als Wert in Prozent angegeben.
2.4. Unterscheidet sich die Struktur bio- und fossilbasierter Kunststoffe?
Es gibt Polymere, welche sowohl bio- als auch fossilbasiert herstellbar sind und schließlich dieselbe Struktur aufweisen. Ein Beispiel ist Polyethylen. Zudem gibt es Polymergruppen, beispielsweise Polyamide, die durch Kondensation unterschiedlicher Carbonsäuren und Amine entstehen, welche sowohl bio- als auch fossilbasiert sein können. Daraus lassen sich Kunststoffe herstellen, welche teilweise biobasiert (und zum anderen Teil fossilbasiert) sind. Außerdem gibt es Kunststoffe, welche nur biobasiert herstellbar sind, beispielsweise Polylactid (PLA). Derivate der Cellulose, beispielsweise Celluloseacetat und Cellulosehydrat, sind zumeist biobasiert und werden anschließend chemisch modifiziert.
2.5. Dürfen biobasierte Kunststoffbeutel über die Bioabfalltonne entsorgt werden?
Grundsätzlich: Nein. Biobasierte Kunststoffe sind nicht immer biologisch abbaubar. Kunststoffbeutel, die gegen biologischen Abbau beständig sind, zersetzen sich in der Kompostierung oder Vergärung nicht und müssen aussortiert werden. Für Betreiber von Kompostieranlagen ist dies mit großem Aufwand verbunden. Biobasierte Bioabfallsammelbeutel dürfen nur dann mit in die Biotonne gegeben werden, wenn sie zusätzlich auch biologisch abbaubar und als Bioabfallsammelbeutel zugelassen sind. Hierfür müssen die Beutel nach „Bioabfall-Beutel DINplus“ zertifiziert sein (erkennbar am Keimling-Symbol) und den Vorgaben der Bioabfallverordnung Anhang 5 entsprechen. Zusätzlich können die Kommunen die Verwendung dieser Bioabfallsammelbeutel z.B. aus technischen Gründen untersagen. Weitere Informationen zu Bioabfallsammelbeutel sind unter Nummer 3.2 zu finden.
2.6. Dürfen biobasierte Kunststoffverpackungen über die gelbe Tonne bzw. dem gelben Sack entsorgt werden?
Ja. Verpackungen aus Kunststoff müssen in der gelben Tonne beziehungsweise in dem gelben Sack entsorgt werden. Das gilt auch für biobasierte Kunststoffverpackungen. Sie dürfen keinesfalls in die Biotonne gegeben werden.
2.7. Ist es wichtig, dass biobasierte Kunststoffe recycelt werden können?
Ja. Kunststoffe sollten aus Umweltschutzgründen in der Regel vorrangig dem werkstofflichen Recycling zugeführt werden. Das Verpackungsgesetz schreibt dafür auch Quoten vor. Damit diese erreicht werden können, sollten die Hersteller ihre Verpackungen möglichst recyclingfähig gestalten. Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit bietet die Zentrale Stelle Verpackungsregister dualen Systemen und mittelbar auch Herstellern Hilfestellung und Orientierung.
2.8. Was besagt das Prinzip der Kaskadennutzung?
Land- und forstwirtschaftlich gewonnene Rohstoffe sind zwar nachwachsend, aber nicht unbegrenzt und zu jeder Zeit verfügbar. Eine intensive Land- und Forstwirtschaft hat unzweifelhaft negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt, so dass ein nachhaltiger und ressourcenschonender Umgang mit biogenen Ressourcen notwendig ist. Das Prinzip der Kaskadennutzung sieht vor, biogene Ressourcen zunächst stofflich in langlebigen und reparierbaren Produkten einzusetzen, diese später zu recyceln und zuallerletzt biogenes Material einer energetischen Verwertung zuzuführen. Biobasierte Kunststoffe sollten auch diesem Prinzip folgen.
3. Biologisch abbaubare Kunststoffe
3.1. Dürfen Produkte und Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen in der Bioabfallsammlung entsorgt werden?
Nein! Verpackungen oder Einwegprodukte aus abbaubaren Kunststoffen wie Becher, Besteck und Teller, gehören nicht in die Bioabfallsammlung. Kunststoffprodukte und -verpackungen sind immer in der dafür vorgesehenen Abfallsammlung (Verpackungen: gelbe Tonne/gelber Sack/Wertstofftonne bzw. sonstige Produkte: Restmülltonne) zu entsorgen. Der Grund für das Verbot ist, dass aus den gesammelten Bioabfällen Düngemittel für die Landwirtschaft oder z.B. Kompost als Grundlage für Blumenerde hergestellt werden. Hierfür sind Kunststoffe, auch wenn sie biologisch abbaubar sind, nicht geeignet. Auch stören diese Produkte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen die Behandlungsprozesse in den Kompostierungsanlagen. Sie werden nur teilweise abgebaut und verunreinigen den hergestellten Kompost.
3.2. Darf ich biologisch abbaubare Sammelbeutel für die Bioabfallsammlung im Haushalt verwenden?
Ja, wenn sie dafür zugelassen sind. Die Anforderungen dafür sind in Anhang 1 und Anhang 5 der Bioabfallverordnung beschrieben. Voraussetzung für die Zulassung als Bioabfallsammelbeutel ist danach eine Zertifizierung nach „Bioabfall-Beutel DINplus“. Diese Zertifizierung beruht auf den Anforderungen der EN 13432, fordert aber zusätzlich einen Zerfall des Materials innerhalb von 6 anstelle von 12 Wochen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind zugelassene Bioabfallsammelbeutel an der flächendeckenden Bedruckung mit dem Keimlingssymbol zu erkennen. Die genauen Vorgaben zur Kennzeichnung werden ab November 2023 mit der Novelle der Bioabfallverordnung vorgeschrieben (Anhang 5 der Bioabfallverordnung) und sind in der folgenden Abbildung dargestellt:
Weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Sammelbeutel aus abbaubaren Kunststoffen ist, dass die Beutel auch vor Ort für die Bioabfallsammlung zugelassen sind. Die Städte und Landkreise haben die Möglichkeit, die Liste der nach Bioabfallverordnung zugelassenen Einsatzstoffe in ihren Abfallsatzungen einzuschränken, wenn dies z.B. technisch notwendig ist. In vielen Satzungen ist die Nutzung der abbaubaren Sammelbeutel ausdrücklich untersagt, weil diese z.B. Probleme in den Behandlungsanlagen verursachen. Vor der Verwendung der abbaubaren Beutel sollten daher die örtlichen Getrenntsammelvorschriften beachtet werden.
3.3. Sind biologisch abbaubare Kunststoffe für die Kompostierung im Garten geeignet?
Nein. Bei den Normen zur industriellen Kompostierbarkeit wird ein Abbau unter den Bedingungen einer großtechnischen Kompostierungsanlage geprüft. In solchen Kompostierungsanlagen werden beispielsweise Temperaturen von weit über 60 °C erreicht, was bei Komposthaufen im Garten in der Regel nicht der Fall ist. Nur unter diesen Bedingungen erfolgt der Abbau der Tüten schnell und zuverlässig. Unter normalen Umweltbedingungen, wie sie auch in einem Komposthaufen im Garten herrschen, dauert der Abbau wesentlich länger, so dass im fertigen Kompost noch Reste übrigbleiben. Da abbaubare Kunststoffe dem Kompost aber keinen Nutzen bringen, sollten sie als Restabfälle entsorgt werden.
3.4. Welche Vorteile haben Bioabfallsammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen?
Sammelbeutel aus abbaubaren Kunststoffen ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine hygienische und bequeme getrennte Sammlung der Bioabfälle. Im Gegensatz zu Beuteln aus Papier sind sie weitgehend reißfest und wasserdicht, was den Transport des Bioabfalls auch aus Etagenwohnungen erleichtert. In mehreren Untersuchungen wurde durch den Einsatz der Beutel aus abbaubarem Kunststoff eine Steigerung der Sammelmenge erzielt. Zugleich konnte die Zahl der Fehlwürfe, also der Eintrag von konventionellem Kunststoff in die Biotonne, verringert werden.
3.5. Welche Nachteile haben Bioabfallsammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen?
Ein Nachteil der abbaubaren Beutel ist, dass sie in den Kompostierungs- und Vergärungsanlagen größtenteils bereits in der Abfallaufbereitung (z.B. Siebung) gemeinsam mit anderen Störstoffen abgetrennt und als Restmüll entsorgt werden müssen. Die eingesetzte Technik kann nicht zwischen abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten unterscheiden. Zudem besteht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend differenzieren und auch Tüten aus konventionellen Kunststoffen nutzen, sobald abbaubare Kunststofftüten zugelassen sind.
In der Vergangenheit stellte die in der Norm festgelegte Abbauzeit ein weiteres Problem dar, da die Behandlungszeiten in heutigen Kompostanlagen deutlich kürzer sind und die Tüten trotz Abbaubarkeit nicht vollständig zerfielen. Allerdings haben Hersteller inzwischen reagiert und Material mit kürzerer Abbauzeit entwickelt. Auch wurde mit der Norm „Bioabfall-Beutel DINplus“ die Rottezeit von 12 Wochen auf 6 Wochen heruntergesetzt. Trotzdem kann es vorkommen, dass im fertigen Kompost noch Partikel z.B. von verknoteten Tüten zu finden sind.
3.6. Eignen sich biologisch abbaubare Beutel für die Sammlung von Tierexkrementen?
Einstreu und Kot von Haustieren sollten als Restabfälle beseitigt werden. Als Sammelbeutel eignen sich Beutel aus recyceltem Kunststoff (bio- oder fossilbasiert). Katzenstreu oder Sand aus Terrarien und Volieren gehört ebenfalls nicht auf den Kompost. Sammelbeutel (inkl. Inhalt) dürfen nicht in der Umwelt hinterlassen werden. Auch dann nicht, wenn diese biologisch abbaubar sind!
3.7. Dürfen biologisch abbaubare Blumentöpfe im Garten, auf Grünflächen oder auf freiem Feld zurückbleiben?
Ausgediente Blumentöpfe sind Abfälle, welche zum Schutz der Böden sorgfältig eingesammelt, aufbewahrt und wiederverwendet oder einer geordneten Abfallverwertung zugeführt werden sollten. Sie gehören als Verpackungen in die gelbe Tonne beziehungsweise den gelben Sack oder als einzeln erworbene Gegenstände in den Restabfall bzw. die Wertstofftonne, falls diese in der jeweiligen Kommune angeboten wird. Weder biologisch abbaubare noch biobasierte Blumentöpfe sollten im Garten, auf Grünflächen oder auf freiem Feld zurückbleiben. Ähnliches gilt für Landwirtschaftsfolien. Zum Schutz der Ressourcen raten wir zudem zu Blumentöpfen aus recyceltem Material.
3.8. Wo sollten Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen entsorgt werden?
Verpackungen aus Kunststoff müssen in der gelben Tonne beziehungsweise dem gelben Sack entsorgt werden. Dies gilt genauso für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Sie dürfen keinesfalls in die Biotonne gegeben werden.
Auf keinen Fall dürfen Verpackungen in der Umwelt entsorgt werden. Nach heutigem Kenntnisstand dauert selbst der Abbau von biologisch abbaubaren Kunststoffen je nach Umgebungsbedingungen mehrere Monate. In dieser Zeit stellen Abfälle ein Risiko für Mensch und Umwelt dar und verursachen Reinigungskosten.
3.9 Welche Produktverantwortung haben Hersteller von biologisch abbaubaren Verpackungen?
Mit dem Verpackungsgesetz wurde für Verpackungsabfälle eine Produktverantwortung festgelegt. Diese sichert die hochwertige Verwertung und sorgt für die verursachergerechte Zuordnung von Entsorgungskosten. Hersteller/Erstinverkehrbringer von Verpackungen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Hersteller/Erstinverkehrbringer von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen sich zusätzlich mit ihren Verpackungsmengen bei einem dualen System beteiligen.
3.10. Bieten Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen Vorteile?
Der Einsatz von biologisch abbaubaren Verpackungen bietet keine Vorteile im Vergleich zu Verpackungen aus konventionellen oder biobasierten Kunststoffen. Stabiles und beständiges Material hat zumeist entscheidende Vorteile. Die mehrmalige Nutzung des Materials durch Recycling bietet signifikante ökologische Vorteile gegenüber einem eventuellen Materialverlust durch biologischen Abbau. Weitere kritische Eigenschaften betreffen die Stabilität während der Nutzung sowie die Eignung als Lebensmittelkontaktmaterial. Biologisch abbaubare Kunststoffe sind leicht durch abbauende Mikroorganismen besiedelbar, welche unter Umständen auch das Produkt oder das Lebensmittel kontaminieren könnten.
3.11. Bieten Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen Vorteile?
Nein. Einwegprodukte sind kurzlebig und erzeugen – im Gegensatz zu wiederverwendbaren Produkten – unnötige Abfälle, egal ob biologisch abbaubar oder nicht. Landen biologisch abbaubare Einmalgegenstände in der Umwelt, dann hat das ähnlich negative Konsequenzen wie der Eintrag konventioneller Kunststoffe, da sich die Gegenstände auf Feld und Wiese üblicherweise kaum und nur sehr langsam abbauen. Hinweise auf biologische Abbaubarkeit können sogar zu einem sorglosen und unbedachten Umgang mit Abfällen verleiten. Die Folge könnten zunehmende Vermüllung der Umwelt, höherer Bedarf an Reinigungsmaßnahmen und Fehlwürfe in Bioabfalltonnen sein. Mehrweg ist immer die bessere Wahl!
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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