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Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig sowie effizient zu verwerten. Das ElektroG verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. weiterlesen
Änderung im ElektroG: Recycling von mehr Elektrogeräten

Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz umfasst, z. B. je nach Bauart auch Möbel mit eingebauten elektronischen Teilen oder Schuhe mit Leuchtelementen. Mit der Änderung im ElektroG soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen. weiterlesen