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Berichtspflichten gemäß § 14 und § 15 Batteriegesetz (BattG)
06.04.2022: Verbindliche Hinweise für Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß § 15 Absatz 1 BattG. Jedes Eigenrücknahmesystem nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BattG, hat dem Umweltbundesamt (UBA) jährlich bis zum Ablauf des 30. April eine Dokumentation vorzulegen (vgl. § 15 Absatz 1 BattG).Insbesondere zur Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen ab dem Bericht… weiterlesen