Die Liste enthält die vom Bund (Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz in den bis zum 1. März 2010 geltenden Fassungen.
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Hinweise zur Antragstellung
Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung. weiterlesen
Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig. weiterlesen
Rechtlicher Hintergrund des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz enthält Regelungen für den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. Es schafft besondere Klagerechte für anerkannte Umweltvereinigungen. weiterlesen
Voraussetzungen der Anerkennung
Vereinigungen, die als Umweltvereinigung anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. weiterlesen