Economy | Consumption

Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung

Endbericht


Umweltinformations- und Störfallrecht stehen in engem Zusammenhang, da weite Teile der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnen werden, dem Umweltinformationsrecht unterliegen. Bei Anträgen auf Informationszugang hat das UBA die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnenen Informationen herauszugeben, soweit nicht Ablehnungsgründe vorliegen. Im Anwendungsbereich von § 10 Abs. 5 UIG (Pflicht zur Verbreitung von Umweltinformationen im Falle einer unmittelbaren Bedrohung) ist die Informationserteilung des UBA aus kompetenzrechtlichen Gründen stark eingeschränkt auf Fälle, in denen die allgemeine Gefahrenabwehr der Länder nicht oder nicht mehr eingreifen kann.

Series
Texte | 31/2006
Number of pages
247
Year of publication
Author(s)
Jürgen Anton, Dr. Frank Claus, Michael Bouteiller, Prof. Dr. Christian Schrader, Tobias Kroll, Dr. Peter M. Wiedemann, Claudia Eitzinger
Language
German
Project No. (FKZ)
205 48 329
Publisher
Umweltbundesamt
File size
2288 KB
Price
0,00 €
Print version
not available
rated as helpful
121
Share:
Article:
Printer-friendly version
Tags:
 Störfall-Verordnung  Risikokommunikation  Umweltinformation  Bundesbehörde