Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie soll der Umgebungslärm reduziert und in bisher ruhigen Gebieten eine Zunahme des Lärms vermieden werden. Dazu soll die Belastung an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen europaweit erfasst werden. Auf der Grundlage der Lärmkarten erfolgt dann die Planung und möglichst umfassende Realisierung von Minderungsmaßnahmen.
Ein wichtiges Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Erfassung und Bewertung der Geräuschbelastung nach einheitlichen Kriterien. Um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse in Europa zu ermöglichen, hat die EU-Kommission 2015 neue Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) veröffentlicht. Diese wurden anschließend in das deutsche Recht umgesetzt und sind seit dem 31. Dezember 2018 in Deutschland anzuwenden.
Im Rahmen eines öffentlichen Forums sollen die neuen Berechnungsverfahren vorgestellt und Aspekte der Qualitätssicherung erörtert werden. Die Fachtagung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Anwendung sowie an Umwelt- und kommunale Spitzenverbände.