1998

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Quelle: ©Gemeinsame-Infoplattform-Batterierücknahmesysteme

1998 wird die Rücknahmepflicht für Batterien eingeführt. Das Antarktis-Umweltschutzprotokoll tritt in Kraft. Es gibt eine neue „Technische Anleitung Lärm“ und eine UBA-Leseraktion Straßenlärm. Das Ölplattform-Versenken auf See wird verboten. Der UBA-Dienstsitz in Dessau wird geplant. Das UBA veröffentlicht einen Leitfaden zur Kältegeräteentsorgung und kooperiert mit den USA zu Störfallleitwerten.

Inhaltsverzeichnis

 

Batterieverordnung: Batterien gehören nicht in den Hausmüll!

Damit hat es nun ein Ende: Gebrauchte Batterien verseuchen den Abfall. Die deutsche Batterieverordnung statuiert Rücknahmepflichten und verbietet manche schadstoffhaltige Batterien ganz. Auch müssen ab jetzt gebrauchte Batterien zurückgenommen und schadlos verwertet werden. Sind Batterien nicht verwertbar, so müssen sie gemeinwohlverträglich entsorgt werden.

 

Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag tritt in Kraft: UBA muss für alle Aktivitäten Genehmigung erteilen

Nicht einfach drauf los fahren. Das gilt jetzt für alle, die in der Antarktis forschen oder Urlaub machen wollen. Im Januar 1998 tritt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag mit dem Ziel in Kraft, den Schutz der Umwelt des weltweit größten Schutzgebiets sicherzustellen und zu vertiefen. Das deutsche Gesetz sieht vor, dass vor jedem Antarktisbesuch erst die Genehmigung vom ⁠UBA⁠ eingeholt werden muss.

Im fast schwarzen Wasser schwimmt ein hellblau anmutender Eisberg. Der Himmel wirkt grau und trist.
Das ewige Eis - Die Antarktis fasziniert nicht nur Forscher
Quelle: Fritz Hertel/UBA
 

Die neue „Technische Anleitung Lärm“ erscheint

Am 26.08.1998 erscheint die neue „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (⁠TA Lärm⁠) als „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“. Sie ersetzt die TA Lärm von 1968 und ist deren Anpassung an die Regelungen des 1974 erschienenen Bundes-Imissionsschutzgesetzes. Von nun an berücksichtigen die zuständigen Genehmigungsbehörden die neue TA Lärm bei der schalltechnischen Bewertung nicht gehmigungsbedürftiger Anlagen.

 

Leseraktion Straßenverkehrslärm

Viele Leser haben wirklich genug von den lauten Straßen. Die Leseraktion des ⁠UBA⁠ und der Stiftung Warentest rennt offene Türen ein. Bürgerinnen und Bürger bekommen die Möglichkeit, durch ein Lärmgutachten ermitteln zu lassen, wie hoch ihre individuelle Lärmbelastung ist. Auch wichtig: die begleitende Beratung, was sie – auch rechtlich – dagegen tun können.

 

Kooperation zur Ableitung von Störfallleitwerten mit dem US-amerikanischen AEGL-Komitee gestartet

Zur Beurteilung von Schadstoffkonzentrationen in der Luft nach einem Störfall fördert das ⁠UBA⁠ seit 1998 eine Kooperation mit dem US-amerikanischen AEGL-(Acute Exposure Guideline Levels)-Komitee. Nach den Empfehlungen der Störfallkommission soll das Konzept der AEGL-Werte auch in Deutschland zur Anwendung kommen. Mit Hilfe dieses Projektes wurde der deutsche Beitrag geleistet und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden der Vereinigten Staaten sichergestellt. Das Projekt enthält weitergehende Arbeiten zur Fortentwicklung des AEGL-Konzepts, wie zum Beispiel die Ableitung von 10- Minuten-Störfallbeurteilungswerten. In das Konzept ist auch die Bewertung kanzerogener, mutagener und fortpflanzungsgefährdender Wirkungen bei kurzzeitiger ⁠Exposition⁠ einbezogen.

 

Vertragsstaatenkonferenz des „OSPAR-Übereinkommens“ verbietet Versenken von Ölplattformen auf See

Die Vertragsstaatenkonferenz des "⁠OSPAR⁠-Übereinkommen" zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks verbietet am 23. Juli 1998 die Entsorgung von Offshore-Anlagen, wie beispielsweise Ölplattformen auf See und lässt nur eng umgrenzte Ausnahmen zu. Vorausgegangen war im Jahr 1995 der Fall „Brent Spar“. Als der schwimmende Öltank nicht mehr benötigt wurde, wollte der Shell-Konzern diesen in der Nordsee durch Versenken entsorgen. Nach einer Besetzung durch Greenpeace-Aktivisten kam es zu einem großen Medien-Echo, großen Protesten in der Bevölkerung und einem Boykott von Shell-Tankstellen, so dass sich Shell schließlich entschied, den Tank doch an Land zu entsorgen.

 

Der neue Dienstsitz des UBA in Dessau wird geplant

Im Mai 1998 wird die 2. Phase des Architektenwettbewerbes für den Bau des neuen ⁠UBA⁠-Dienstsitzes in Dessau beendet. Den 1. Preis erhält der Entwurf des Berliner Architekturbüros „Sauerbruch Hutton“. In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Bauverwaltung und den zuständigen Ministerien erfolgt die baufachliche Feinplanung zur Erstellung der Haushaltsunterlage Bau. Viele Architekten, Ingenieure und Künstler werden eingebunden, insbesondere für die Bereiche Freianlagen, Energie, Wärmeschutz, Schallschutz, Bauökologie/Baustoffe und „Kunst am Bau“.

Architekturmodell des geplanten Gebäudes mit Umgebung
Modellfoto Gesamtkomplex UBA-Gebäude in Dessau
Quelle: Sauerbruch Hutton Architekten
 

Leitfaden zur Kältegeräteentsorgung

Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) hat im Januar 1998 mit seinem Leitfaden zur Kältegeräteentsorgung durch die Empfehlung definitiver ⁠FCKW⁠-Rückgewinnungsmengen pro Kühlgerät erstmals konkrete Aussagen zu Umweltmindeststandards gemacht.



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 Antarktis-Schutzvertrag  TA-Lärm  Batterieverordnung  Straßenverkehrslärm  Kühlgeräte  FCKW  Meeresschutz  Störfall