IRL2024 - A02

Inhaltsverzeichnis

Disclaimer: Dieser Artikel ist ein Beitrag im Rahmen der Konferenz "Innenraumluft 2024" und spiegelt nicht die Meinung des Umweltbundesamtes wider. Für die Inhalte sind die genannten Autoren und Autorinnen verantwortlich.

Autorin
Madlen David
Umweltbundesamt
Corrensplatz 1
14195 Berlin

Empfohlene Zitierweise: David, M. (2024). "Dicke Luft" – ein Gesundheitsrisiko? Von der Arbeit des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR). Beitrag A02 zur Fachtagung „Innenraumluft 2024 - Messen, Bewerten und Gesundes Wohnen“, 6.-8. Mai 2024, Dessau-Roßlau. https://www.umweltbundesamt.de/irl2024-a02

 

"Dicke Luft" – ein Gesundheitsrisiko? Von der Arbeit des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR)

Schadstoffe in unserer (Innenraum)luft sind omnipräsent. Aber wie können wir beurteilen, ob eine gute Innenraumluftqualität vorliegt oder ob unsere Gesundheit gefährdet ist?

Für diese Fragestellungen erarbeitet der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) seit seiner Gründung im Jahr 1993 an verschiedenen Beurteilungswerten für die Innenraumluft. Der Vortrag soll Ihnen einen Überblick zu bestehenden Beurteilungswerten geben sowie auf aktuelle Themen des AIR eingehen.

Zur gesundheitlichen Bewertung von Innenraumluft arbeitet der AIR an:

  • Richtwerten
    Zur gesundheitlichen Bewertung von Schadstoffen in der Innenraumluft leitet der AIR zwei verschiedene Richtwerte ab.
    • Richtwert I (Vorsorgewert): Dieser beschreibt die Konzentration eines Schadstoffes in der Innenraumluft, bei dessen Einhaltung oder Unterschreitung nach gegenwärtigem Forschungsstand auch bei lebenslanger ⁠Exposition⁠ keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
    • Richtwert II (Gefahrenwert): Dieser ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Schadstoffes stützt. Er stellt die Konzentration eines Schadstoffes in der Innenraumluft dar, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Dieser kann insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen (z. B. Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder) gefährden.
  • Leitwerten für Kanzerogene
    Um eine gesundheitliche Beurteilung von krebserzeugenden Stoffen in der Innenraumluft zu ermöglichen, legt der AIR risikobezogene sowie vorläufige Leitwerte fest.
  • Hygienischen Leitwerten
    Hygienische Leitwerte werden festgelegt, wenn praktische Erfahrungen wiederholt gezeigt haben, dass mit steigender Konzentration eines Innenraumschadstoffes die Wahrscheinlichkeit für Beschwerden oder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen zunimmt. Für diese Stoffe reicht der Kenntnisstand nicht aus, um rein toxikologisch begründete Richtwerte abzuleiten.

Zur geruchlichen Bewertung von Innenraumluft können folgende Werte des AIR herangezogen werden:

  • Geruchsleitwerte
    Zur Überprüfung der Plausibilität von Beschwerden über eine Geruchsbelästigung stellt der AIR sogenannte Geruchsleitwerte für verschiedene geruchlich relevante Innenraumschadstoffe zur Verfügung. Diese werden nur bei Vorliegen einer Beschwerde über eine Geruchsbelästigung angewendet.
 

Literatur

  • Ad-hoc AG, 2012, "Richtwerte für die Innenraumluft: erste Fortschreibung des Basisschemas. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden". Bundesgesundheitsblatt 55(2): 279-290, https://doi.org/10.1007/s00103-011-1420-0.
  • AIR, 2020, "Rundungsregeln für die Anwendung von Richt- und Leitwerten des Ausschusses für Innenraumrichtwerte. Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR)". Bundesgesundheitsblatt 63 (3): 368 – 369, https://doi.org/10.1007/s00103-019-03090-x.
  • AIR, 2015, "Gesundheitliche Bewertung krebserzeugender Verunreinigungen der Innenraumluft - erste Ergänzung zum Basisschema. Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte". Bundesgesundheitsblatt 58 (7): 769–773, https://doi.org/10.1007/s00103-015-2175-9.
  • AIR, 2023, "Bewertung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft – Weiterentwicklung des Geruchsleitwerte-Konzeptes des AIR. Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte". Bundesgesundheitsblatt 66 (4): 452–459, https://doi.org/10.1007/s00103-023-03682-8.
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Schlagworte:
 Innenraumluft  Ausschuss für Innenraumrichtwerte  Richtwerte  Geruchsleitwerte  Schadstoffe