IRL2024 - A13

Disclaimer: Dieser Artikel ist ein Beitrag im Rahmen der Konferenz "Innenraumluft 2024" und spiegelt nicht die Meinung des Umweltbundesamtes wider. Für die Inhalte sind die genannten Autoren und Autorinnen verantwortlich.

Autor*innen
K. Sucker, N. von Hahn, S. Peters

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Alte Heerstraße 111. 53757 Sankt Augustinn, 030 13001-3326, kirsten [dot] sucker [at] dguv [dot] de

Empfohlene Zitierweise: Sucker, K., von Hahn, N., Peters, S. (2024).Das Thema Gerüche im überarbeiteten DGUV-Report „Innenraumarbeitsplätze“. Beitrag A13 zur Fachtagung „Innenraumluft 2024 - Messen, Bewerten und Gesundes Wohnen“, 6.-8. Mai 2024, Dessau-Roßlau. https://www.umweltbundesamt.de/irl2024-a13

Das Thema Gerüche im überarbeiteten DGUV-Report „Innenraumarbeitsplätze“

Der IFA Report „Innenraumarbeitsplätze“ ist einen Handlungsleitfaden, wie bei Beschwerden von Beschäftigten vorzugehen ist. Der überarbeitete Report ist voraussichtlich Anfang 2025 verfügbar.

Die abgestufte Vorgehensweise beginnt mit einem Ortstermin und Gesprächen mit Betroffenen. Am „Runden Tisch“ treffen sich z. B. Betriebsleitung, Betriebsrat, arbeitsmedizinischer Dienst und die Fachkraft für Arbeitssicherheit, um sich über die Problemlage zu verständigen und gemeinsam die ersten Schritte zu planen.

Auf der IFA Internetseite steht der IAQ-Fragebogen zur Verfügung, mit dem Art und Häufigkeit von Beschwerden erfasst werden. Dadurch lässt sich festzustellen, ob ein Problem mit Raumklima, Gerüchen oder anderen störenden Faktoren der Arbeitsumgebung vorliegt, oder ob die Beschwerden eher mit tätigkeitsbezogenen oder individuellen Faktoren zusammenhängen.

Bei Beschwerden über eine Geruchsbelästigung ist eine Bewertung nach dem Konzept der Geruchsleitwerte möglich. Die Durchführung von Geruchsprüfungen mit Prüfpersonen und die Kommunikation mit Betroffenen wird durch das Geruchsrad unterstützt.

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Schlagworte:
 Innenraumluft 2024