Konferenz „Verantwortung für Mensch und Umwelt: Unternehmen und ihre Sorgfaltspflichten“

Weltkarte aus grünen Blättern nachgebildet, darum sind Symbole für Nachhaltigkeit gruppiert wie das Recycling-Symbol und erneuerbare Energien
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Konferenz des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz am 19. September 2019 in Berlin

Durch die Globalisierung spielen Unternehmen weltweit eine immer größere Rolle im Kontext von Politik, Umwelt und Gesellschaft. Ihr Handeln wirkt sich auf die Umwelt, auf die Lebens- und die Arbeitsbedingungen von Menschen aus. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen diese Verantwortung erkennen und zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beitragen. Seit Veröffentlichung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte haben unternehmerische Sorgfaltspflichten Eingang in diverse nationale Strategien, Brancheninitiativen und auch Rechtsvorschriften wie der EU-Konfliktmineralienverordnung gefunden. Neben der Achtung von Menschenrechten stehen dabei insbesondere die Umweltwirkungen unternehmerischer Tätigkeit im Fokus.

Vor diesem Hintergrund veranstalteten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Umweltbundesamt sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 19. September 2019 die Konferenz „Verantwortung für Mensch und Umwelt: Unternehmen und ihre Sorgfaltspflichten“

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wurde unter anderem zu folgenden Fragen diskutiert:

  • Wie hängen Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen zusammen?
  • Können Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf Umweltbelange übertragen bzw. ausgeweitet werden? Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen, um ihren umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen?
  • Wie können bestehende Instrumente und Methoden auf Ebene der Sorgfaltspflichten weiterentwickelt und besser miteinander verzahnt werden? Welche Rolle können etablierte Umweltmanagementsysteme oder das neue Instrument der Gewährleistungsmarke dabei spielen? 
  • Wie können ein konsistenter Politikrahmen und eine einheitliche Erwartungshaltung gegenüber Unternehmen seitens der Politik geschaffen werden?

Unter folgendem Link finden Sie zum Download ein Hintergrundpapier (PDF) aus dem begleitenden Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (Forschungskennzahl 3718131020) im Auftrag des Umweltbundesamtes. Ebenfalls bereits veröffentlicht ist der Zwischenbericht Arbeitspaket 1 - Analyse der Genese und des Status quo.

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