Die Stromversorgung soll in Deutschland bis 2030 zu mindestens 80 % auf erneuerbaren Energien beruhen (§ 1 EEG 2023). Aber wie wird sichergestellt, dass Ökostrom nicht doppelt verkauft wird? Wie kann ich herausfinden woher mein Strom kommt? Und was kommt aus der Steckdose? Diese Seite bietet interessierten Verbraucher*innen weiterführende Hintergrundinformationen zum UBA-Umwelttipp „Ökostrom“.
Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Herkunftsnachweise bescheinigen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Wenn Verbraucher*innen sich beispielsweise aus Klimaschutzgründen für einen Ökostromtarif entscheiden, muss der Stromlieferant dazu für die an sie gelieferte Strommenge Herkunftsnachweise verwenden.
Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, vergleichbar mit einer Geburtsurkunde. Er garantiert, dass Strom aus erneuerbaren Energien in Europa produziert und ins europäische Stromnetz eingespeist wurde.
Folgende Informationen enthält der Herkunftsnachweis:
die erneuerbare Energiequelle, also ob der Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse oder Geothermie stammt,
die konkrete Erzeugungsanlage und deren genauen Standort,
den Zeitraum der Stromerzeugung, er wird auf den Zeitpunkt festgelegt, wenn eine Megawattstunde (MWh) erreicht ist.
Die Herkunftsnachweise werden nach der Erzeugung des Ökostroms im Herkunftsnachweisregister des europäischen Staates ausgegeben, indem sich die Erzeugungsanlage befindet. Für deutsche Erzeugungsanlagen werden die Herkunftsnachweise im deutschen Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes ausgegeben und nach dem Verkauf von Ökostrom an deutsche Verbraucher*innen auch dort entwertet. Die Verbraucher*innen bekommen sie selbst nicht zu sehen. Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) ist ein elektronisches Register und vergleichbar mit einem Online-Banking-System. Nutzer*innen des Registers sind Händler, Stromlieferanten oder Anlagenbetreiber. Sie melden sich über ein Online-Portal an und verwalten ihre Herkunftsnachweise über eine Kontoansicht. Die Registerverwaltung im Umweltbundesamt stellt Herkunftsnachweise aus, überträgt, importiert, exportiert und entwertet sie auf Antrag der Stromlieferanten.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Herkunftsnachweisen und der Stromkennzeichnung?
Im Gegensatz zu den Herkunftsnachweisen ist die Stromkennzeichnung direkt für Verbraucher*innen sichtbar: auf der jährlichen Stromabrechnung des Stromlieferanten. Herkunftsnachweise garantieren im Hintergrund, dass die Angaben zu Ökostrom in der Stromkennzeichnung stimmen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Herkunftsnachweisen sind im § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Dieser besagt, dass das örtliche Stadtwerk oder der sonstige Stromlieferant seinen Kundinnen*Kunden den Mix der Energieträger des gelieferten Stroms (wie Kohle, Gas oder erneuerbare Energien) in der Stromkennzeichnung ausweisen muss. Soll der Strommix des Stromlieferanten auch Strom aus ungeförderten erneuerbaren Energien enthalten, so muss der Stromlieferant Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwerten. Damit darf er gegenüber seinen Stromkundinnen*Stromkunden im Rahmen der Stromkennzeichnung die Belieferung mit erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG, ausweisen. Wenn der Stromlieferant für die gesamte gelieferte Menge Herkunftsnachweise entwertet und in der Stromkennzeichnung ausweist, ist im Allgemeinen die Rede von einer Belieferung mit Ökostrom.
Der Herkunftsnachweis dient so dem Verbraucherschutz und sorgt dafür, dass die Eigenschaft „produziert aus erneuerbaren Energien“ nur einmal verkauft werden kann. Die Herkunftsnachweise schließen die Doppelvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien somit aus. Das ist wichtig, da Strom physikalisch gesehen immer gleich und nach Erzeugungsart nicht unterscheidbar ist. Herkunftsnachweise sind daher unabdingbar für die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Stromkennzeichnung. Darüber hinaus enthält der Herkunftsnachweis keine Bewertung der ökologischen Eigenschaft der Stromerzeugung oder des gesamten gelieferten Stromproduktes. Eine solche Bewertung können nur zusätzliche Ökostromlabel liefern. Sie zertifizieren bspw. Stromprodukte, die Verbraucher*Innen ausschließlich mit Strom aus neuen Anlagen beliefern oder aus Windkraftanlagen, die über zusätzliche Schutzmechanismen für Vögel verfügen.
Die Stromkennzeichnung
Alle Verbraucher*innen erhalten eine Stromkennzeichnung mit der Stromrechnung.
Die Stromkennzeichnung zeigt Ihnen den Mix der Energieträger des Ihnen gelieferten Stroms (wie Kohle, Gas oder erneuerbare Energien). Außerdem sehen Sie, wie sich der Mix des Stroms zusammensetzt, den Ihr Stromlieferant insgesamt an alle seine Kundinnen*Kunden geliefert hat. Damit Sie einen Vergleich haben, sehen Sie in der Stromkennzeichnung auch, wie sich der Mix des in ganz Deutschland produzierten Stroms zusammensetzt. Sie können die Stromkennzeichnung bei der Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Stromprodukt oder einen bestimmten Stromlieferanten als Informationsgrundlage heranziehen.
Das Umweltbundesamt prüft jedes Jahr den Anteil erneuerbarer Energien, den Stromlieferanten in der Stromkennzeichnung ausweisen. Stromlieferanten, die behaupten, sie lieferten anderen Strom als die Stromkennzeichnung zeigt, sind nicht seriös. Die Bundesnetzagentur ist für die Überprüfung der Stromkennzeichnung insgesamt verantwortlich und berechtigt, im Fall von Verstößen Sanktionen zu verhängen.
Wie erkenne ich anhand der Stromkennzeichnung, aus welchen Energiequellen mein Strom erzeugt wurde?
Die Stromkennzeichnung umfasst in der Regel drei bis vier Kreisdiagramme. Diese Diagramme zeigen die Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wurde.
In unserem Beispiel für die Stromkennzeichnung finden Sie Informationen zu den CO₂-Emissionen und dem radioaktiven Abfall durch die Stromerzeugung.
Wir erzeugen in Deutschland schon etwa die Hälfte des Stroms (Stand 2024) aus erneuerbaren Energien. Der größte Anteil davon wird gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser geförderte Strom wird über Steuerzahlungen von allen finanziert, daher erhalten alle Verbraucher*innen in der Stromkennzeichnung für ihr Stromprodukt den Anteil „erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ (kurz EEG-Strom). Dies passiert, ohne dass Ihr Stromlieferant diesen aktiv kauft oder verkauft. Gesetzlich ist festgelegt, dass Anlagenbetreiber sich entscheiden können, ob sie für den erzeugten Strom die Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen und ihnen der Strom somit automatisch abgenommen wird oder stattdessen Herkunftsnachweise erhalten möchten, um durch deren Vermarktung Gewinne zu erzielen (Doppelvermarktungsverbot). Die mit Herkunftsnachweisen erzielbaren Erlöse sind zumeist geringer als die Beträge, die sie über die EEG-Förderung erhalten können, allerdings erwirtschaften sie zusätzlich Erlöse durch den Verkauf des Stroms. Auch aufgrund der gestiegenen Strompreise, wird es daher für Anlagenbetreiber zunehmend interessanter ihren Strom selber direkt an Abnehmer (über sog. Stromlieferverträge oder PPA) zu veräußern und Herkunftsnachweise zu nutzen.
In Deutschland werden bisher laut BDEW ("Bundesdeutscher Strommix", Datenstand 2023) 10,4 % erneuerbarer Strom ohne Förderung erzeugt. Da nur dieser Strom Herkunftsnachweise erhält, die Nachfrage nach Ökostrom in Deutschland aber recht hoch ist im Vergleich zu den wenigen zur Verfügung stehenden Herkunftsnachweisen aus deutschen Erzeugungsanlagen, werden Herkunftsnachweise aus ganz Europa nach Deutschland importiert. Dies kann mit oder ohne Stromlieferung erfolgen. Die Herkunftsnachweise können entweder zusammen mit dem ihnen zugrundeliegenden Strom gehandelt werden oder separat. Die eingespeiste erneuerbare Energie steht zur Verfügung und die Eigenschaft „produziert aus erneuerbaren Energien“ wird mit dem entwerteten Herkunftsnachweis an die Verbraucher*innen verkauft. Der Herkunftsnachweis und seine Entwertung stellen sicher, dass die Eigenschaft „produziert aus erneuerbaren Energien“ dieses Herkunftsnachweises nicht mehrfach verkauft werden kann.
Warum kommt der Ökostrom aus verschiedenen Ländern?
Herkunftsnachweise sind zwischen verschiedenen Stromlieferanten handelbar, auch über Ländergrenzen hinweg. Seit 01.11.2023 finden Verbraucher*innen in der Stromkennzeichnung zusätzlich die Information, aus welchen Staaten die vom Stromlieferanten verwendeten Herkunftsnachweise stammen. Diese Information kann in Form einer Tabelle beigefügt sein.
Wenn Sie Strom aus bestimmten Ländern bekommen möchten oder bestimmte Länder ausschließen wollen, fragen Sie bei Ihrem Stromlieferanten nach! Viele Stromlieferanten haben verschiedene Produkte im Angebot. Erneuerbare Stromlieferung nur aus deutscher Erzeugung ist ein schwer zu beschaffendes Produkt, da es im Vergleich zur Ökostromnachfrage wenige Herkunftsnachweise aus deutscher Produktion gibt und der Preis dafür relativ hoch ist.
Wie funktioniert der Handel mit Herkunftsnachweisen?
Herkunftsnachweise können innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Energiegemeinschaft gehandelt werden. Die Energiegemeinschaft bildet einen Binnenmarkt für Elektrizität und Erdgas, sie umfasst die Mitgliedsstaaten der EU sowie sechs weitere europäische Staaten und Hoheitsgebiete auf dem Balkan. Herkunftsnachweise werden nach dem Verkauf zwischen den jeweiligen Herkunftsnachweisregistern übertragen und gelangen auf das Konto des neuen Besitzers. Nach Deutschland können nur Herkunftsnachweise aus den oben genannten Gebieten gelangen. Für Ökostrom, den Verbraucher*innen in Deutschland kaufen, können keine Herkunftsnachweise aus anderen Gebieten der Welt genutzt werden.
Der Handel findet in der Regel unabhängig vom physikalischen Transport des Stroms statt. Neben dem Strommarkt existiert ein eigener Markt für Herkunftsnachweise.
Der Preis für Herkunftsnachweise bildet sich unabhängig vom Preis des Stroms durch Angebot und Nachfrage und wird zumindest teilweise durch die Art und den Ort der Energieerzeugung beeinflusst. Europaweit dürfen Stromlieferanten den Kundinnen*Kunden nur die Menge Strom aus erneuerbaren Energien ausweisen, die in Europa auch tatsächlich produziert wurde. Dies stellen die Herkunftsnachweise als Nachweisinstrument sicher. Sie können daher sicher sein, dass der Strom, den Ihnen Ihr Stromlieferant als Strom aus „erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis“ liefert, auch tatsächlich in Europa produziert wurde. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 bildet das übergeordnete europäische Recht zu den Herkunftsnachweisen. Der europäische Dachverband der Stellen, die Herkunftsnachweise ausstellen, sichert die Richtigkeit und Zuverlässigkeit des europäischen Herkunftsnachweissystems und setzt einheitliche Standards.
Wie funktioniert das deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien?
In Deutschland haben wir seit dem Jahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG). Die Idee und der Erfolg des EEG basieren auf folgenden drei Grundprinzipien:
Vorrang beim Netzanschluss für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen
Vorrang bei der Stromeinspeisung ins Netz für Strom aus erneuerbaren Energien,
Festgelegte kostendeckende Einspeisevergütung bzw. Marktprämie für jede Kilowattstunde (kWh) für 20 Jahre
Dank der Ansätze im EEG ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr gut vorangeschritten. Alle Steuerzahlenden kommen indirekt für die Förderung auf und alle Endverbraucher*innen bekommen daher auch diesen Anteil des geförderten Stroms in der Stromkennzeichnung ausgewiesen.
Doppelvermarktungsverbot: Alle Stromverbraucher*innen bekommen einen EEG-Anteil obligatorisch zugewiesen, da alle die Förderung finanzieren. Sie können sich nicht für oder gegen den Kauf von gefördertem Strom entscheiden. Damit der in Deutschland geförderte Strom den Endverbraucher*innen nicht nochmals – also zusätzlich zur ohnehin obligatorischen Zuweisung - als erneuerbare Energie verkauft werden kann, erhält er keine Herkunftsnachweise. Herkunftsnachweise erhält in Deutschland nur die erneuerbare Stromerzeugung, die keine Förderung bezieht. Mit direkt vermarktetem Strom mit Herkunftsnachweisen werden gemeinhin geringere Einkünfte erzielt als durch die zugesicherte Förderung. Daher gibt es eine vergleichsweise kleine Menge an Herkunftsnachweisen aus Deutschland. Seit 2020 endete für die ersten EEG-Anlagen die Förderung nach 20 Betriebsjahren. Jedes Jahr kommen mehr ausgeförderte Anlagen in das Herkunftsnachweisregister. Denn beim Weiterbetrieb können diese Anlagen dann für den erzeugten Strom Herkunftsnachweise erhalten und verkaufen.
Die Nachfrage nach Ökostrom ist bei Haushaltskunden in Deutschland mit 42,1 % hoch (Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur, S.189) und stetig steigend. Um diese Nachfrage zu decken, importieren die Lieferanten Herkunftsnachweise aus dem Ausland nach Deutschland. In einigen anderen europäischen Staaten stehen mehr Herkunftsnachweise zur Verfügung als dort nachgefragt werden. Die Eigenschaft „erneuerbar produziert“ wird im Herkunftsnachweis festgehalten und kann getrennt vom Strom gehandelt werden. Der Herkunftsnachweis stellt dabei sicher, dass diese Eigenschaft nicht mehrfach verkauft werden kann.
Kann ich entscheiden, wer mir welchen Strom an meine Steckdose liefert?
Wer erneuerbare Energien kaufen und nutzen möchte, wählt ein entsprechendes Stromprodukt. Die Eigenschaft „erneuerbar“ wird mit einem Herkunftsnachweis nachverfolgt und belegt. So ist garantiert, dass die Menge Strom, die ich nutze, klimafreundlich aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wurde, jedoch nicht, dass genau dieser Strom aus meiner Steckdose kommt.
Bei einer Stromlieferung kann zwischen vier Ebenen unterschieden werden:
Physikalische Ebene – was kommt aus der Steckdose?
Bilanzielle Ebene – was ist der Stromsee und wer macht den Netzbetrieb?
Vertragliche Ebene – für welchen Strom bezahle ich?
Zertifikate-Ebene – woher kommt der Herkunftsnachweis?
Physikalische Ebene – was kommt aus der Steckdose?
Wohin welche Anteile des elektrischen Stroms fließen, wird u.a. durch die zu überwindenden Widerstände bestimmt. Eine gezielte Beeinflussung, aus welchem Kraftwerk Strom zu welcher Steckdose geleitet wird, ist bei einem Bezug von Strom über ein öffentliches Netz folglich nicht möglich. Wenn Sie ein Wasserkraftwerk in Ihrer Nachbarschaft haben, bekommen Sie – physikalisch betrachtet – höchst wahrscheinlich einen großen Anteil den Strom aus diesem Wasserkraftwerk. Wenn Sie bei einem Kohlekraftwerk wohnen, bekommen Sie höchst wahrscheinlich einen großen Anteil Kohlestrom in Ihre Wohnung. Wenn Sie selbst eine Photovoltaikanlage betreiben, bekommen Sie den Strom aus dieser – aber nur dann, wenn die Sonne scheint. Ganz einfach. Die Physik ist das eine, sie hat aber meist nichts mit dem Strom zu tun, den wir kaufen. Endverbraucher*innen können sich dank der Herkunftsnachweise darauf verlassen, dass sie erneuerbaren Strom kaufen, wenn sie sich für einen Ökostromtarif entscheiden.
Bilanzielle Ebene: So funktioniert das Stromnetz
Strom besteht aus Elektronen und hat keine Farbe. Um die Funktion des Stromnetzes besser zu verstehen, hilft der Stromsee als Erklärungsmodell. Das Stromnetz erscheint als Sammelbecken allen Stroms, der von den Produzenten hergestellt wird. Die Stromproduzenten sind die Einspeiser. Hierbei spielt es keine Rolle, aus welcher Energiequelle der Strom kommt; aus Kernenergie, Erdöl, Gas oder Kohle oder aber aus den erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse. Auch der Status des Anlagenbetreibers spielt beim Stromsee keine Rolle. Sowohl große Konzerne als auch private Eigentümer eines kleinen Windparks oder einer Photovoltaikanlage speisen ihren Strom in den Stromsee ein. Der Stromsee hält ständig Strom zum Verbrauch bereit. Alle Verbraucher*innen erhalten den Strom aus dem See. Die Stromverbrauchenden sind die Ausspeiser.
Das Stromnetz muss immer eine gleichmäßige Spannung halten. Dies entspricht einem immer gleich hohen Wasserstand im Stromsee-Modell. Damit der Wasserstand des Stromsees gleichbleibt, ist es wichtig, dass zu jedem Zeitpunkt genau so viel Strom produziert wie verbraucht wird. Produktion und Verbrauch müssen in Balance – also gleich groß – sein.
Da es für einen Akteur unmöglich ist, zu wissen und zu kontrollieren wieviel Strom gerade von den vielen Erzeugern und Verbrauchern in ganz Deutschland erzeugt und verbraucht wird, wird mit Bilanzkreisen gearbeitet.
Damit der Strom transportiert werden kann, brauchen wir ein Stromnetz. Zum Verteilnetz gehören die elektrischen Leitungen wie Freileitungen, Strommasten und Erdkabel sowie die dazugehörigen Einrichtungen wie Schalt- und Umspannwerke. Um den Stromtransport über große Strecken kümmern sich in Deutschland vier Übertragungsnetzbetreiber. Um die Stromversorgung aller Haushalte und Unternehmen kümmern sich in Deutschland rund 900 Verteilnetzbetreiber.
Die Netzbetreiber haben den Überblick über die einspeisenden Anlagen und die Stromverbraucher*innen in ihrem Netzgebiet. Ein- und Ausspeiser werden in Bilanzkreisen abgebildet.
Bilanzkreise sind virtuelle Strommengenkonten. Jeden Bilanzkreis kann man sich wie einen kleinen „abgeschlossenen“ See im großen Stromsee vorstellen. Auch hier gilt, jeder kleine Stromsee kann genauso viel Strom aufnehmen wie er abgibt. Der Bilanzkreis stellt also für jede Viertelstunde die Verbindung zwischen der virtuellen Welt des Stromhandels, der physischen Welt der Energielieferung und der Netzstabilität her. Sowohl die Netzbetreiber als auch die Stromlieferanten arbeiten mit den Bilanzkreisen. Mit ihren Bilanzkreisen stellen sie sicher, dass nur genau die Energie verkauft oder geliefert wird, die produziert wurde. Wenn alle Bilanzkreise (oder kleine Seen) ausgeglichen sind, ist auch der Stromsee in Balance.
Mit der Energiewende wachsen die Herausforderungen für die Netzbetreiber. Weil Wind und Sonne nur kurzfristig planbar produzieren, müssen die Netzbetreiber viel stärker darauf achten, dass ausreichend Flexibilität vorhanden ist, um sicherzustellen, dass genügend Strom im Netz ist, also der Wasserstand im Stromsee stabil bleibt. Außerdem müssen sie bestehende Leitungen ertüchtigen und neue Leitungen errichten, damit der Strom aus Windenergieanlagen im windreichen Norden in die Ballungs- und Industriegebiete im Süden transportiert werden kann.
Vertragliche Ebene – für welchen Strom bezahle ich?
Immer mehr Verbraucher*innen legen großen Wert auf eine reine Ökostrombelieferung. Sie entscheiden sich für Stromprodukte aus erneuerbaren Energien. Viele Ökostromprodukte sind heute günstiger als Stromprodukte, die auch Elektrizität aus fossilen und atomaren Quellen enthalten.
Viele Stromlieferanten setzen verschiedene Stromprodukte auf, um alle Kundenwünsche abzudecken. Die Ökostromkunden bekommen den Strom aus erneuerbaren Quellen. Alle anderen bekommen dann den „Rest“, den die Stromlieferanten ein- und verkaufen. Es gibt aber auch Stromlieferanten, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen verkaufen. Diese Angaben können Sie der Stromkennzeichnung entnehmen.
Denn die Stromlieferanten müssen ihrer Kundschaft neben der Einhaltung vieler weiterer gesetzlichen Pflichten die Stromzusammensetzung in der Stromkennzeichnung erläutern.
Zertifikate-Ebene – woher kommt der Herkunftsnachweis?
Stromlieferanten, die ihren Stromkundinnen*-kunden Ökostrom verkaufen, müssen dafür Herkunftsnachweise beschaffen und entwerten. Dabei können die Herkunftsnachweise aus ganz Europa kommen. Das Stromsystem in Europa wird zunehmend von erneuerbaren Energien geprägt sein. So hat die Europäische Union den „grünen Deal“ beschlossen, um die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. In Deutschland soll im Jahr 2030 der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, so legt es das EEG 2023 fest. Dabei werden Herkunftsnachweise eine große Rolle spielen.
Mit Ökostrom das Klima schützen? Lesen Sie weiter auf unserem Umwelttipp „Ökostrom“.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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