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Was passiert, wenn man sich nicht an die Anwendungsbestimmungen hält?

In der Gefahrstoffverordnung ist festgelegt, dass bei der Verwendung von Biozid-Produkten die sich aus der Zulassung ergebenden Verwendungsbedingungen eingehalten werden müssen.

Sollten die Anwendungsbestimmungen zugelassener Produkte nicht eingehalten werden, so handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist der Vollzug der Bundesländer zuständig.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

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Schlagworte:
 Mittel gegen Nagetiere

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