Ökologische Vorrangflächen können Pflanzen und Tiere schützen
Wie kann der Artenrückgang in unseren Agrarlandschaften wirksam gestoppt werden? Was kann die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU dazu beitragen?
Wie kann der Artenrückgang in unseren Agrarlandschaften wirksam gestoppt werden? Was kann die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU dazu beitragen?
Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF), wie etwa Brachen, Blüh- und Pufferstreifen, können den Artenverlust stoppen. Entlang von Gewässern sind sie sogar ideale Kandidaten für den Natur- und Umweltschutz in der Agrarlandschaft. Grundsätzlich können diese Flächen auch landwirtschaftlich genutzt werden, doch der ökologische Nutzen sollte Vorrang haben. Dazu gehört auch, dass auf den ÖVF auf Pestizide und Düngemittel komplett verzichtet wird.
Diese Aussagen treffen das Bundesamt für Naturschutz, das Umweltbundesamt und die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt in ihrem gemeinsamen Positionspapier zur nationalen Umsetzung von Ökologischen Vorrangflächen als Reaktion auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Deren Ziel ist, nicht nur die Agrargelder gerechter zu verteilen, sondern auch eine "grünere" GAP hervorzubringen, um dem Artenrückgang zu begegnen.
Das Ergebnis der GAP-Reform, Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche ab 2015 auf 5 Prozent ihrer Ackerfläche ökologische Vorrangflächen ausweisen zu lassen, ist aus ökologischer Sicht nicht ausreichend. Deshalb muss zumindest sichergestellt werden, dass diese 5 Prozent ÖVF die im Positionspapier beschriebenen ökologische Mindestkriterien erfüllen.