Beurteilung der Luftqualität

Die Staaten der Europäischen Union haben einheitliche Regelungen zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität ausgearbeitet. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa aus dem Jahr 2008, mit der die bisherigen Richtlinien zur Luftqualität einer Revision unterzogen wurden.

Die Staaten der Europäischen Union haben einheitliche Regelungen zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität ausgearbeitet. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa aus dem Jahr 2008, mit der die bisherigen Richtlinien zur Luftqualität einer Revision unterzogen wurden. Mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (Rechtliche Regelungen).

Für die verschiedenen Stoffe sind Grenz- und Zielwerte festgelegt. Um die in den einzelnen Mitgliedsstaaten durchgeführten Messungen vergleichen zu können, enthält die Richtlinie verbindliche Regelungen über Lage und Mindestzahl der Probenahmestellen sowie einheitliche Kriterien zu Datenqualitätszielen und der Zusammenstellung der Luftqualitätsbeurteilung. Referenzmethoden zur Beurteilung der verschiedenen Schadstoffkonzentrationen sind hier gleichfalls festgelegt. Auf dieser Grundlage erhält die Kommission jährlich Berichte über die Luftqualitätsbeurteilungen in den Mitgliedsstaaten.

Beurteilung der Luftqualität – Bericht an die EU-Kommission in Brüssel

Bei der formalen Beurteilung der Luftqualität für den Bericht an die EU-Kommission wird das gesamte Staatsgebiet berücksichtigt. Dabei erfolgt die Unterteilung in Ballungsräume und einzelne Gebiete. Messungen finden hauptsächlich dort statt, wo die wahrscheinlich höchste Belastung für Menschen zu erwarten ist. In Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern und Gebieten, in denen sich die Konzentrationen den festgelegten Grenzwerten nähern, besteht die Pflicht zur Messung. Hinzu kommen in Abhängigkeit von der Höhe der Belastung auch Modellrechnungen, orientierende Messungen, Emissionskataster oder objektive Schätzungen. Überschreiten in bestimmten Gebieten oder Ballungsräumen die Schadstoffkonzentrationen in der Luft einen Grenzwert (ggf. zuzüglich Toleranzmarge) oder Zielwert, erstellen die zuständigen Behörden für diese Gebiete oder Ballungsräume Luftreinhaltepläne.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Luftqualität  Luft  Beurteilung  Emissionsberichterstattung  Luftschadstoff